Neues Hygienekonzept und Zugangsbestimmungen SPS 2021: Veranstalter halten an Präsenzveranstaltung fest

SPS – Smart Production Solutions

Unter verschärften Hygienebedingungen soll die Messe in Nürnberg stattfinden.

Bild: NürnbergMesse
17.11.2021

Trotz der Absagen einiger Aussteller an der physischen Veranstaltung soll die SPS 2021 weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Parallel läuft die digitale SPS on air.

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Noch sollen mehr als 700 Aussteller vor Ort vertreten sein (Stand: 17.11. 2021) und den Besuchern ein breites Angebot rund um die smarte und digitale Automation bieten.

FFP2-Maskenpflicht eingeführt

Aufgrund der aktuellen Infektionslage wurde für maximale Sicherheit aller Beteiligten das Hygienekonzept angepasst. Alle Teilnehmer sind in den Innenbereichen grundsätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.

In den Außenbereichen des Messegeländes darf die Maske abgenommen werden, sofern ein Abstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann. Ausstellern und Besuchern wird empfohlen, vor dem Betreten des Messegeländes einen Selbsttest durchzuführen. Mit diesen erweiterten Maßnahmen bietet die SPS größtmöglichen Schutz für alle Messeteilnehmer.

Zugangsbestimmungen zur Messe

Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung der Bayerischen Landesregierung gelten folgende Zugangsregelungen für die Teilnahme an der SPS 2021 vom 23. – 25. November 2021:

Zutritt für Besucher nur mit 2G-Nachweis

Fachbesucher, die an der SPS 2021 vor Ort in Nürnberg teilnehmen, müssen beim Einlass einen Nachweis erbringen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind.

3G+ Konzept für Aussteller, Servicepartner, Dienstleister, Referenten und akkreditierte Medienvertreter

Die genannten Personengruppen benötigen für den Zutritt auf das Gelände einen gültigen 3G+ Nachweis. Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen gültigen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 h sein darf.

FFP2-Maskenpflicht

In Innenräumen besteht stets eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Außenbereichen ist das Tragen einer entsprechenden Maske verpflichtend, wenn die Einhaltung des Mindestabstands nicht zu gewährleisten ist.

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