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Remote-Audits und Fristen So geht Zertifizieren in Corona-Zeiten

Diese Audits können auch remote, beziehungsweise nach dem eigentlichen Fristende durchgeführt werden.

05.05.2020

Was tun, wenn beim eigenen Managementsystem für Qualität, Umwelt, Energie oder Arbeitsschutz aktuell Audits durch den Zertifizierer anstehen? Einige davon lassen sich remote durchführen, oder die Fristen können verschoben werden. Qumsult gibt einen Überblick zu den aktuellen Regelungen.

Unternehmen sind derzeit in vielerlei Hinsicht gefordert: Sie müssen ihr wirtschaftliches Überleben sichern, Mitarbeiter ins Homeoffice oder in Kurzarbeit schicken und neue Strategien entwickeln. Sind Managementsysteme für Qualität, Umwelt, Energie oder Arbeitsschutz eingerichtet, stehen Audits durch den Zertifizierer an. Wann sind aber Remote-Audits möglich und wann können Fristen verlängert werden?

Deutsche Akkreditierungsstelle

Die Deutsche Akkreditierungsstelle weist aktuell die Zertifizierer für Managementsysteme auf die Bestimmungen des informativen Dokuments IAF ID3:2011 hin: Danach soll die Verschiebung einer Überwachung von bis zu sechs Monaten grundsätzlich möglich sein. Durch die Kombination mit Remote-Techniken soll dies auch um noch längere Zeiträume ausgedehnt werden können.

Managementsysteme für Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz

Für Unternehmen, die ein Managementsystem nach den folgenden Normen beziehungsweise Standards eingerichtet haben (Quelle: GUTcert) beziehungsweise für die Energieaudits erforderlich sind, bedeutet das konkret:


ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001
Einige Zertifizierer führen derzeit sogenannte Remote-Auditverfahren durch: Für Teile des Auditprogramms findet eine Auditierung per WebMeeting statt. Auditthemen, die dagegen eine Vor-Ort-Begehung erfordern, können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Gegebenenfalls können im Einzelfall Fristen um bis zu 6 Monate verlängert werden.

EMAS
Die Validierung durch Umweltgutachter kann nur durch eine Vor-Ort-Begutachtung erfolgen. Um die Prüfung vor Ort zeitlich zu optimieren, können Umweltgutachter auch hier Teile der Begutachtung remote auditieren. Alle EMAS Registrierungen, die bis zum 30. Juni 2020 anstehen, können auf Antrag in der Registrierungsstelle um drei Monate verlängert werden.

Die Fristverlängerung führt nicht zu einer Verlängerung der Registrierung, nachfolgende Fristen sind davon also unberührt.

IATF 16949
Für das Zertifizierungsverfahren nach IATF16949 sind Remote-Audits nicht zugelassen. Unternehmen können jedoch Auditfristen verschieben, ohne dass Zertifizierungen ausgesetzt werden müssen. Zusätzliche Verlängerungen sind für Erstzertifizierung, Überwachungs-, Rezertifizierungs- und Transfer-Audits möglich. Die Gültigkeit aller gültigen Zertifikate wird aktuell um 6 Monate verlängert, inklusive ausgesetzter Zertifikate.

Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Unternehmen die, bedingt durch die Corona-Krise, ihr Energieaudit nicht fristgerecht durchführen konnten, müssen das Energieaudit beziehungsweise die Online-Erklärung nach Beendigung der Krise unverzüglich nachholen und eine kurze Begründung abgeben zum Beispiel wegen Corona-Krise kein Betretungsrecht durch Externe. Während der Krise erfolgt keine Stichprobenkontrolle durch das BAFA.

Da die Vor-Ort-Begehung Teil der DIN EN 16247-1 ist, ist das Energieaudit erst vollständig abgeschlossen, wenn auch die Vor-Ort-Begehung durchgeführt wurde. Falls das Energieaudit aufgrund einer verspäteten Vor-Ort-Begehung verfristet abgeschlossen wurde, sollten die Gründe dokumentiert werden.

Die Dokumentation sollte zum Beispiel darlegen, ob begründete Verdachtsfälle bestanden, der Betrieb komplett oder für Externe (Energieauditoren) geschlossen wurde oder es aus anderen Gründen nicht möglich war, dem Geschäftsbetrieb normal nachzugehen. Je ausführlicher die Dokumentation ist, desto hilfreicher ist es für die Beurteilung.

Das BAFA wird diese Umstände bei der Beurteilung berücksichtigen. Die Vor-Ort-Begehung ist unverzüglich nachzuholen, sobald die Corona-bedingte Ausnahmesituation beendet ist (Quelle: FAQ des BAFA).

Handlungsempfehlung

Es empfiehlt sich, Kontakt mit dem zuständigen Zertifizierer aufzunehmen und die Vorgehensweise für das Zertifizierungsverfahren zu klären. Konkrete Fragen sind dann beispielsweise:

  • Welche Fristverlängerungen sind möglich? Was sind die Anforderungen an eine Begründung dazu?

  • Welche Themen können als Remote-Audit durchgeführt und welche müssen vor Ort auditiert werden?

  • Wie hoch ist der zeitliche Aufwand vor Ort beziehungsweise per WebMeeting?

  • Welche technische Ausrüstung ist für ein WebMeeting erforderlich?

Qumsult unterstützt Unternehmen beim Vorbereiten auf die Zertifizierung und führt interne Audits zu den Themen Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitsschutz durch, derzeit vorwiegend in WebMeetings. So sind Unternehmen auch in schwierigen Zeiten auf das nächste Zertifizierungsverfahren gut vorbereitet.

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