News Antragsfrist nicht verpassen

29.05.2012

Ab 2013 können erstmals auch mittelständische Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 Mio. kWh/Jahr von der Ausnahmeregelung zur EEG-Umlage profitieren und 90 % der Umlage erlassen bekommen. Der Antrag dafür muss bis 30.6.2012 gestellt sein. ECGrät zum schnellen Handeln.

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