Sicherung der Supply Chain Lieferkettengesetz: ERP übernimmt Schlüsselrolle

Ziele des LkSG beinhalten unter anderem den Schutz der Menschenrechte als auch die Rechtssicherheit für Unternehmen.

Bild: iStock, sesame
31.08.2022

Durch das in Kürze in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tragen Unternehmen bald mehr Verantwortung für die direkte und indirekte Lieferkette. Dadurch soll die globale Lieferkette besser geschützt werden.

Bereits in wenigen Monaten – am 1. Januar 2023 – tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Zunächst müssen sich daran Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern halten, ab 2024 auch kleinere Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen Lieferketten zu gewährleisten sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen.

„Dieses neue Gesetz stellt Unternehmen generell vor eine Herausforderung, in Zeiten aber, wo Lieferketten durch Kriege, Sanktionen und andere Krisen schneller denn je völlig neu gedacht werden müssen, wird die Planung und Dokumentation noch herausfordernder“, sagt Christian Biebl, Geschäftsführer von Planat.

Das süddeutsche Softwareunternehmen hat mit Fepa seit mehr als 40 Jahren eine der umfassendsten ERP-Plattformen im Markt und verhilft mit modernen Lösungen hauptsächlich dem Mittelstand zu verbesserten Prozessen. Besonders betreffen wird das Lieferkettengesetz Unternehmen, die Produkte aus Ländern mit weniger strengen Standards als in der EU beziehen. Hier müssen die passenden Grundlagen geschaffen werden, um die Einhaltung des LkSG zu gewährleisten.

Wissen um die Supply-Chain digitalisieren

Bei Lieferketten trifft häufig ein Phänomen der Nicht-Digitalisierung zu. Das Wissen um Lieferbeziehungen und Logistik liegt bei bestimmten Mitarbeitern, steht aber nicht der Allgemeinheit im Unternehmen zur Verfügung. Das gilt oft auch für die Zertifizierungen, die bei zuliefernden Betrieben eingeholt wurden. Mit Blick auf die beschleunigte Transformation von Lieferketten zeigt sich allerdings, dass neue Richtlinien und eine digitale Datenhaltung geschaffen werden müssen, die jederzeit zur Verfügung steht.

Eine weitere Fußangel: Das neue Gesetz umfasst die komplette Lieferkette – also nicht nur den direkten Zulieferer, sondern auch indirekte Zulieferer vorher in der Kette. In der Praxis sehen sich Supply-Chain-Manager aktuell mit der Herausforderung konfrontiert, die laufende Fertigung aufrechtzuerhalten und trotzdem einen effizienten Einsatz von Mitteln zu gewährleisten. Gleichzeitig steigen derzeit die Kosten für Rohstoffe, Materialien, Vorprodukte und Transport so drastisch an, dass ganze Geschäftsmodelle auf den Prüfstand gestellt werden und die Prozesse zwingend an die neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

ERP als zentrales Instrument

Anpassungen in der Lieferstruktur oder anderen Unternehmensbestandteilen bergen hingegen das Risiko, Insellösungen oder Provisorien zu schaffen. „Es ist entscheidend, auch in diesem Bereich mit dem ERP-System im Unternehmen zu arbeiten. Neue und bestehende Lieferverbindungen müssen von der Quelle bis zum Ziel nachverfolgt und die entsprechenden Zertifikate hinterlegt werden. Eine regelmäßige Kontrolle der Zulieferer sollte ebenso stattfinden – und bei häufigem Wechsel der zuliefernden Betriebe muss die Abfrage der Lieferkette Teil des Workflows sein. Dabei kommt den Stammdaten der Betriebe eine entscheidende Bedeutung zu, um den Aufwand klein zu halten“, rät Christian Biebl von Planat.

Das betrifft wie erwähnt vor allem die mittelbaren, aber auch die unmittelbaren Lieferanten – also die komplette Kette. Unternehmen sollten die zweite Jahreshälfte 2022 nutzen, um mögliche Problemstellungen zu untersuchen und – sofern sie selbst Zulieferer sind – rechtzeitig die passenden Zertifikate zur Hand zu haben. Das LkSG enthält einen Katalog mit elf internationalen Menschenrechtsnormen, die größtenteils bereits bestehenden DIN- oder ISO-Standards entsprechen.

Firmen zu diesem Artikel
Verwandte Artikel