Zwanzig Vereinfachungen Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten

Die Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden zu den gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten veröffentlicht.

Bild: iStock, adrian825
02.11.2020

Der Leitfaden zu den gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zeigt Unternehmen und Bürgern auf, wie sie Strommengen, die unter Ausnahmeregelungen bei Umlagen fallen, gegenüber voll umlagepflichtigen Strommengen abgrenzen können.

Die Bundesnetzagentur hat vor Kurzem einen Leitfaden zu den gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten gemäß §§ 62a und 62b EEG veröffentlicht.

„Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen,“ sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Abgrenzung von Strommengen für Ausnahmeregelungen

Der Leitfaden zeigt Unternehmen und Bürgern auf, wie sie Strommengen, die unter Ausnahmeregelungen bei Umlagen fallen, gegenüber voll umlagepflichtigen Strommengen abgrenzen können. Damit soll die Wahrnehmung von gesetzlich zuerkannten energierechtlichen Ausnahmen und Befreiungen in der tatsächlichen Handhabung deutlich einfacher und unbürokratischer werden. Die zahlreichen Vereinfachungen stellen ein Spektrum an Möglichkeiten dar, aus denen die Unternehmen die für ihren spezifischen Fall passende Lösungen wählen können.

Hintergrund „Messen und Schätzen“

Vor der Einführung der neuen Regeln zum Messen und Schätzen hätte grundsätzlich jede noch so kleine Strommenge geeicht gemessen werden müssen, um die für Ausnahmeregelungen relevanten Strommengen von sonstigen Stromverbräuchen abgrenzen zu können.

Strommengen müssen insbesondere dann voneinander abgegrenzt werden, wenn unterschiedliche EEG-Umlagesätze abzurechnen sind. Das kann der Fall sein, wenn sowohl Strommengen mit reduzierten EEG-Umlagesätzen, beispielsweise aufgrund einer Eigenversorgung oder aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen, als auch „normale“, voll umlagepflichtige Strommengen, beispielsweise aufgrund einer Weiterleitung von Strom an andere Letztverbraucher, anfallen.

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf eines Hinweises zum Messen und Schätzen ausführlich konsultiert und veröffentlicht mit dem Leitfaden nunmehr die finale Fassung. Der Leitfaden konkretisiert die gesetzlichen Regelungen anhand von Vereinfachungen und veranschaulicht deren Anwendung anhand von Beispielen, Abbildungen und Tabellen. Dabei werden insbesondere Vereinfachungen aufgezeigt, anhand derer die Installation von möglicherweise komplexen und teuren Messinfrastrukturen vermieden oder zumindest reduziert werden kann.

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