Erfolgsfaktoren rund um Energiemanagement Gemeinsam zu mehr Energieeffizienz

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06.04.2018

Energie ist besonders für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe ein beträchtlicher Kostenfaktor und kann bei der Senkung der Betriebskosten eine wichtige Stellschraube sein. Dementsprechend hoch ist das Einsparungspotenzial. Welche Faktoren beeinflussen den Energieverbrauch und die Kosten und welche Anreize setzt der Staat?

Den Einsatz von Energie im Unternehmen intelligent und effizient zu managen, ist idealerweise ein Zusammenspiel von Strategie, Mensch und Technik. Mit der Einführung eines Energiemanagementsystems etwa – der Strategie – lassen sich Kosten senken und die Umwelt schonen und nicht zu vergessen – je nach Voraussetzung – auch Steuern und Umlagen sparen. Nachhaltig wird es dann, wenn das Energiemanagementsystem von möglichst vielen Mitarbeitern verinnerlicht und gelebt wird. Energiemonitoring etwa in Form von Messtechnik ist eine zwingende Voraussetzung. Der Umfang ist jeweils eine Frage der Größenordnung des Unternehmens.

Erfolgsfaktor Strategie

Die Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 macht für viele Unternehmen Sinn, insbesondere in der produzierenden Industrie. Hier ist der Energieeinsatz oftmals höher als in anderen Branchen. Mithilfe eines wirksamen Energiemanagementsystems können Unternehmen zum einen ihre Energieeffizienz verbessern und auf diese Weise Kosten senken. Zum anderen haben sie die Möglichkeit, von Steuereinsparungen zu profitieren. Besonders Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten Steuervergünstigungen, wenn sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen. „Diese Finanzspritze kann für mittelständische und auch große Unternehmen lukrativ sein“, erklärt Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter bei TÜV Rheinland.

Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

Die Energiewende hat dazu beigetragen, die Einführung und Zertifizierung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen voranzutreiben. Im Rahmen der Energiewende wird mit der sogenannten EEG-Umlage die Produktion von Ökostrom gefördert.

Diese wird von Privathaushalten und Unternehmen gleichermaßen gezahlt. Manche Unternehmen können die Höhe der Umlage reduzieren, wenn sie verschiedene Kriterien erfüllen. „Betriebe erhalten eine finanzielle Erleichterung, wenn sie zu den stromkostenintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes zählen und den Nachweis über den Betrieb eines Energieeffizienzsystems – zum Beispiel in Form eines Zertifikates – vorweisen können“, erklärt Adu-Baffour. Die dadurch erzielte Kostenerleichterung soll stromkostenintensiven Unternehmen helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit international aufrechtzuerhalten.

Diese finanziellen Erleichterungen kommen nur für stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen in Frage. Diese müssen unter anderem einen Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde pro Jahr haben. Wer von der EEG-Ausgleichsregelung profitieren will, muss ein Energiemanagementsystem, wie beispielsweise nach der ISO 50001 beziehungsweise ein alternatives System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung, nachweisen.

Steuerliche Rückvergütung

Doch auch weniger energieintensive Unternehmen haben die Möglichkeit, von finanziellen Erleichterungen zu profitieren. Unabhängig von ihrer Größe können beispielsweise Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Steuerrückerstattung nach SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) beantragen. Unternehmen aus den Bereichen Bergbau/Steine und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung oder Bau können von einer zum Teil umfangreichen Rückerstattung oder Erlassung der Strom- und Energiesteuer profitieren. Je nach Ausgangslage sind bis weit über 10.000 Euro Steuerrückerstattung pro 1 GWh eigenverbrauchten Strom möglich. Um von diesem Spitzenausgleich profitieren zu können, müssen die Betriebe ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen, beziehungsweise können kleine oder mittelständische Unternehmen auch ein alternatives System gemäß SpaEfV implementieren. Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland führen unter anderem die dafür notwendigen Zertifizierungsverfahren und Testierungen durch.

Während das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie SpaEfV nur spezielle Branchen und weniger Unternehmen adressiert, zielt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf einen größeren Kreis von Unternehmen. Das EDL-G ist für Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtend. Diese Unternehmen sind gefordert, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einzuführen. Die Anzahl von Unternehmen, die ein Energieaudit beziehungsweise ein Energiemanagementsystem einführen müssen, wird durch das EDL-G deutlich erhöht.

Jeder Einzelne im Unternehmen zählt

Neben der systemischen Seite ist im Bereich Energiemanagement der Erfolgsfaktor Mensch nicht zu unterschätzen. Er kann ebenfalls dazu beitragen, das Energiemanagementsystem mit Leben zu füllen und die Energieeffizienz zu verbessern. Für die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems ist beispielsweise ein Energiemanagement-Beauftragter notwendig. Dieser fungiert als einer der Hauptansprechpartner neben dem Topmanagement. Ergänzend kann ihm ein Energieteam zur Seite stehen, wie entsprechend geschulte Mitarbeiter aus der Produktion/Instandhaltung, dem Controlling oder dem Einkauf. Selten werden für diese Position neue Leute eingestellt. Umso wichtiger ist es, dass die Geschäftsführung diese Mitarbeiter entlastet, damit sie die Aufgaben adäquat erfüllen können. „Auch muss das Topmanagement bereit sein, Investitionen zu tätigen, die sich jedoch erst langfristig auszahlen“, erklärt Innocenzo Caria, Produktverantwortlicher bei TÜV Rheinland.

Motivation schaffen durch Prämien

Genauso wichtig ist es, dass die Verantwortlichen den Kontakt zu allen Mitarbeitern halten. Maschinenführer haben zum Beispiel den besten Einblick in den Betriebsablauf. Aufgrund ihrer Erfahrungen können sie, mitunter unbewusst, auf Einsparungsmöglichkeiten hinweisen. Speziell Auszubildende sollten schnell für das Thema sensibilisiert und geschult werden. „Haben sie den Energiespargedanken einmal verinnerlicht, nehmen sie diesen auf alle ihre betrieblichen Ausbildungsstationen mit und haben einen ganz anderen Blickwinkel als manch langjähriger Mitarbeiter“, so der TÜV-Rheinland-Experte. Auch Prämien für gute Ideen spornen Mitarbeiter an. Erfolge sollten präsentiert werden, damit jeder sieht, dass sich der Aufwand lohnt. Dies motiviert die Mitarbeiter, sich Gedanken zu machen und das Thema gerät nicht in Vergessenheit.

Toolgestütztes Energiemonitoring, ja oder nein?

Für Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen, wird das Thema Energiemonitoring relevant, denn die Norm erfordert die Ermittlung der aktuellen und historischen Energieströme sowie das Nachhalten der kontinuierlichen Verbesserung beziehungsweise ob die Ziele tatsächlich erreicht werden. Allerdings sind Messkonzept und Messumfang abhängig von der Größe der Organisation. Auch vor dem gesetzlichen Hintergrund bestehen Anforderungen bezüglich der Messung des Energieverbrauchs. Wer etwa ein alternatives System gemäß SpaEfV betreibt, um die steuerliche Entlastung in Anspruch zu nehmen, der ist verpflichtet, gängige Verbraucher wie Pumpen oder Ventilatoren bei vertretbarem Aufwand zu messen. Für einige Verbraucher wie die Beleuchtung oder Bürogeräte sind aber auch Schätzungen mittels nachvollziehbarer Methoden zulässig.

Die sicherlich exakteste Methode zur Ermittlung des Verbrauchs ist der Einsatz von Messtechnik. Manche große Unternehmen erfassen ihre Daten über mehrere hundert Mess­punkte digital. Die Daten können dann beispielweise im 15-Minuten-Rhythmus analysiert und verarbeitet werden und bei Ausreißern oder Störungen sind Korrekturen und Folgemaßnahmen möglich. Die Ermittlung und Bewertung des Energieverbrauchs kann auch über mobile Messgeräte, weitaus größere Erfassungszeiträume und Excel-Tabellen geschehen. Wichtig ist ein gesundes Maß an Messdaten, plausiblen Hochrechnungen und Schätzungen zu erstellen – stets in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße. Dazu gibt es Empfehlungen, zum Beispiel von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS. Auf jeden Fall sollten die auf diese Weise herangezogenen Daten eine Analyse sowie Rückverfolgung der Energieleistung ermöglichen.

Grundsätzlich gilt: Ein Energiemonitoring lohnt sich immer, denn durch Messungen wird die Energieverteilung über den gesamten Betrieb hinweg transparent, einzelne Verfahrensschritte lassen sich besser kontrollieren und auch analysieren. Einsparpotenziale wie Standby-Verbräuche lassen sich schneller feststellen, ebenso wie reduzierbare Grundlasten oder vermeidbare Lastspitzen. In der Praxis zeigt sich zudem auch, dass sich mit dem Energiemonitoring auch Schwachstellen im Betrieb aufdecken lassen wie Leckagen in der Wasserverteilung oder Druckluftverteilung.

Bei der Überwachung von Betriebsmitteln ergeben sich zusätzlich positive Effekte, etwa durch Spielräume für die Anpassung von Wartungszyklen oder durch die Früherkennung von Fehlern und Störungen. Das Energiemonitoring ist auf jeden Fall eine beständige Erfolgskontrolle nach Umsetzung bestimmter Maßnahmen und eine sinnvolle Ergänzung im Bereich Kostenstellenrechnung sowie bei der Ermittlung verursachungsgerechter Produktionskosten. Ein weiterer Vorteil: Systematisch gesteuertes Energiemanagement senkt nicht nur den Energieverbrauch und spart Geld, sondern verbessert die Awareness der Mitarbeiter für Energieeffizienz und den Carbon Footprint des Unternehmens.

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