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Stabile Netze Neue Anschlussregeln für Stromerzeuger, -speicher und Bezugsanlagen

TÜV SÜD

Der europäische Regelungsrahmen beim Netzanschluss ist erstmals vollständig umgesetzt.

Bild: iStock, nitimongkolchai
28.01.2019

Im November 2018 sind neue technische Regeln für den Anschluss an Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetze erschienen. Das betrifft nicht nur die Planer, Errichter und Betreiber von Kraftwerken und Windparks. Die neue Rechtslage gilt auch für Stromspeicher oder Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.

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Mit der fortschreitenden Energiewende gehen vermehrt Anlagen an die Nieder- und Mittelspannungsnetze. Für einen sicheren Netzbetrieb und die Anschlussgenehmigung müssen Stromerzeuger und Bezugsanlagen festgelegte Eigenschaften nachweisen. Die zugehörigen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105, 4110, 4120 und 4130 sind ab November bundesweit anwendbar. Ab 27. April 2019 gelten sie ausschließlich. Damit ist der europäische Regelungsrahmen beim Netzanschluss erstmals vollständig umgesetzt.

Unterschätzte Komplexität

Die technische und rechtliche Komplexität des Netzanschlusses wird oft unterschätzt. Nachrüstungen oder sogar Neuplanungen folgen. Oder es sind wichtige Dokumente nachzureichen. Das verursacht mitunter Zusatzkosten, verhindert eine Inbetriebnahme oder verzögert die Genehmigung bis zu mehreren Monaten. Der Netzanschluss sollte daher als eine Kerneigenschaft der Anlage gesehen werden und so viel Aufmerksamkeit bekommen wie die Wirkleistung, die Instandhaltung oder die Lebensdauer.

Erweiterter Geltungsbereich

Während die Richtlinien sowohl für Erzeugungs- als auch für Bezugsanlagen gelten, benötigen nur erstere ein Zertifikat. Eine Ausnahme sind einige Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Wenn diese zur Netzstabilität beitragen, indem sie Strom rückspeisen, müssen sie als Erzeugungseinheit und -anlage betrachtet und zertifiziert werden.

Definierte Spannungsebenen

Die Anwendungsregeln fixieren erstmals, was unter den einzelnen Spannungsebenen zu verstehen ist. Beispielsweise meint die Mittelspannungsrichtlinie ein Drehstromnetz mit 50 Hz Nennfrequenz und 1 bis 60 kV Spannung. Dabei gilt die Anwendungsregel für Erzeugungsanlagen vollumfänglich schon ab 135 kW installierter Leistung an einem Netzanschlusspunkt. Zuvor war es die siebenfache Leistung.

Nachweis mit Digitalem Zwilling

Eine Neuerung ist, dass für viele Anlagen statt dem Standardverfahren auch ein Einzelnachweis möglich ist. Damit lassen sich die elektrischen Eigenschaften auch rechnergestützt simulativ nachweisen – was oft erheblich einfacher gelingt. Das softwaregestützte Modell entspricht dabei einem Digitalen Zwilling der Anlage. Sein Verhalten bei Netzfehlern zeigt, ob die Anschlussregeln eingehalten werden.

Akkreditierte Zertifizierer wie TÜV Süd Industrie Service prüfen und zertifizieren Stromerzeuger und -speicher. Das geschieht nach den in den Netzanschlussregeln vorgeschriebenen Verfahren im Auftrag von Planern, Errichtern und Betreibern.

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