Forderung des VDI Flaute in der Windenergie bedroht Versorgungssicherheit

Der VDI wünscht Hemmnisse zum Ausbau der Windenergie zu überwinden, dazu schlägt er vier Maßnahmen vor.

Bild: iStock, zhongguo
09.12.2019

Der VDI fordert einen stärkeren Zubau von Windkraftanlagen und mehr Einbindung der Bevölkerung.

Obwohl die Bundesregierung den Anteil der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis 2030 erhöhen will, sind die Genehmigungen für Windkraftanlagen in den vergangenen drei Jahren um fast drei Viertel gesunken. Seit Inkrafttreten des ersten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 wurde in keinem Jahr weniger Windenergieleistung installiert als in 2019. Das sieht der VDI problematisch: „Wir betrachten diese Entwicklung mit wachsender Sorge, gerade auch mit Blick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in den Jahren 2022 und 2023, wenn jetzt der Ausbau der Windenergie fast zum Erliegen kommt", so Prof. Dr.-Ing. Harald Bradke, Vorsitzender der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.

„Der Zubau von Onshore-Windkraftanlagen ist im ersten Halbjahr 2019 auf 86 Anlagen beziehungsweise 287 MW installierter Leistung zurückgegangen. Wenn man zusätzlich den Rückbau von Windkraftanlagen berücksichtigt, ergibt sich gerade einmal ein Nettozubau von 231 Megawatt - weit weg von den benötigten vier Gigawatt.“

Der VDI fordert aus diesem Grund, zügig die derzeit bestehenden Hemmnisse zum Ausbau der Windenergie zu überwinden. Aus Sicht des VDI sind dazu vor allem vier Ansätze notwendig:

  • Örtlich individuell festgelegte Abstandregelungen statt bundesweiten Vorgaben

  • Änderung der Abstandsregelungen für Radaranlagen der Flugsicherung

  • Beteiligung der betroffenen Bürger beziehungsweise Gemeinden an örtlichen Windkraftanlagen zur Erhöhung der Akzeptanz durch beispielsweise eine stärkere Beteiligung der Gemeinden an den finanziellen Erträgen der Anlagen

  • Vereinfachung von Genehmigungsverfahren

„Die derzeit stockenden Genehmigungsverfahren sind größtenteils bedingt durch Klagen aufgrund von Natur- und Artenschutz, militärischen Belangen sowie Radaranlagen für die Flugsicherung. Insbesondere der Prüfbereich von 10 bis 15 km um Radaranlagen ist international einzigartig. Auch die im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums geplante Abstandsregelung von 1.000 m ab fünf Häusern schadet dem Ausbau der Windkraft und trägt nicht dazu bei, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Potenziale an installierter Leistung aus Windkraftanlagen werden daher in allen Bundesländern bei weitem nicht erreicht.“

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