Technologie-Mix für Energiewende erforderlich Erste gemeinsame Ausschreibung von Solar- und Windenergieanlagen

Es wurden 32 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 210 Megawatt erteilt.

Bild: iStock, gong hangxu
16.04.2018

Die Bundesnetzagentur erteilte vor kurzem die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen. Hierbei haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt dies so, dass sich im Wettstreit eben die Technologie durchsetzt, die zu den geringsten Kosten anbieten kann. Jedoch für das gelingen der Energiewende ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich ist.

Niedrigster Zuschlagswert liegt bei 3,96 ct/kWh

Es wurden 32 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 210 Megawatt erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,67 ct/kWh. In der letzten reinen Solar-Ausschreibung lag dieser bei 4,33 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 3,96 ct/kWh und der höchste beträgt 5,76 ct/kWh. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich fünf in einem Umfang von 31 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und drei mit einem Umfang von 17 MW in Baden-Württemberg.

Kostensenkungspotential muss unter Beweis gestellt werden

Das EEG sieht gemeinsame Ausschreibungen mit Pilotcharakter vor, in denen Technologien in einen Wettbewerb treten. Es sind 54 Gebote eingegangen, davon 18 für Windenergieanlagen an Land und 36 für Solaranlagen. Mit den Solaranlagen setzte sich diejenige Technologie durch, die ihr Kostensenkungspotential bereits in den vorangegangenen Ausschreibungen unter Beweis stellte. Bei den Geboten für Windenergieanlagen an weniger ertragsstarken Standorten kommt hinzu, dass anders als bei den regulären Ausschreibungen die Nachteile nach dem Zuschlagsverfahren nicht ausgeglichen werden.

Sonderregelung zur Reduzierung von Zuschlagschancen

In dem Ausschreibungsverfahren wurden die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete als Instrument eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Damit soll ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden. Diese Sonderregelung hatte keine erheblichen Auswirkungen auf die erfolgreichen Projekte. Die meisten Zuschläge befinden sich in den Verteilernetzausbaugebieten. Ohne diese Modifizierung hätte jedoch zumindest ein Gebot für Windenergieanlagen bezuschlagt werden können.

Ausschreibungsvolumen doppelt überzeichnet

Die bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Gebote hatten ein Volumen von 395 Megawatt. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt doppelt überzeichnet. Der mengengewichtete Gebotswert betrug für Solaranlagen 4,82 ct/kWh und für Windenergieanlagen an Land 7,23 ct/kWh. Drei Gebote mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden.

Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land ist am 1. Mai 2018 und der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 1. Juni 2018.
Die Zuschläge wurden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt gemacht.

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