Erstmalige Innovationsausschreibung Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. September 2020

Die Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. September 2020 stehen fest.

Bild: iStock, adamkaz
30.09.2020

Die Bundesnetzagentur hat vor Kurzem die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden im September bekanntgegeben. Zum 1. September wurden drei Gebotsverfahren durchgeführt: eine Innovationsausschreibung sowie je eine technologiespezifische Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land und Solarenergie.

Die Bundesnetzagentur hat erstmalig eine Innovationsausschreibung durchgeführt. Wesentliche innovative Elemente im Ausschreibungsdesign sind:

  • keine Förderung bei negativen Preisen

  • fixe statt gleitender Marktprämie

  • eine endogene Mengensteuerung bei Unterzeichnung

Außerdem konnten bei dieser Ausschreibungsrunde Gebote sowohl für Einzelanlagen als auch für Anlagenkombinationen abgegeben werden. Anlagenkombinationen sind Zusammenschlüsse mehrerer erneuerbaren-Energien-Anlagen oder Speicher, die über denselben Netzverknüpfungspunkt einspeisen. Die erfolgreichen Bieter erhalten als Förderung eine fixe Marktprämie, also einen festen Geldbetrag je eingespeister kWh zusätzlich zum Börsenpreis.

In der Innovationsausschreibung konnten Interessenten auf ein Volumen von 650 MW bieten. Eingegangen sind 133 Gebote mit einem Volumen von 1.095 MW. Davon bezogen sich 50 Gebote (310 MW) auf Solar-Einzelanlagen und 83 Gebote (785 MW) auf Anlagenkombinationen. Damit war diese Ausschreibung überzeichnet. Aufgrund von Formfehlern musste die Bundesnetzagentur 14 Gebote mit einer Gebotsmenge von 71 MW ausschließen.

Insgesamt wurden 73 Gebote mit 677 MW Gebotsmenge bezuschlagt. Davon entfielen 394 MW auf 28 Anlagenkombinationen, wovon 27 aus Kombinationen von Solaranlagen mit Speichern bestehen. Ein Zuschlag entfällt auf die Kombination aus Windanlagen und Speichern.

Die Zuschlagswerte lagen für die Einzelanlagen bei fixen Marktprämien zwischen 0,96 und 3 Cent pro kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert in diesem Segment war 2,65 Cent pro kWh. Bei den Anlagenkombinationen lagen die fixen Marktprämien zwischen 1,94 und 5,52 Cent pro kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert in diesem Segment war 4,50 Cent pro kWh. Anders als bei der Regelausschreibung wird diese Art der Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind.

Solarausschreibung

Die Solarausschreibungen waren deutlich überzeichnet. Ausgeschrieben waren 257 MW, eingegangen sind 163 Gebote mit einer Gebotsmenge von 675 MW. Bezuschlagt wurden 75 Gebote mit 258 MW. Die Zuschlagswerte reichten von Werten zwischen 4,80 und 5,39 Cent pro kWh, der mengengewichtete Durchschnittswert betrug 5,22 Cent pro kWh. Die Zuschlagswerte stellen die maximal zu erhaltende Förderung da, der durchschnittlich zu erzielende Börsenpreis wird von dem auszuzahlenden Betrag abgezogen.

Ausschreibung Windenergie an Land

Bei der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land konnte das Ausschreibungsvolumen von 367 MW nicht erreicht werden. Es wurden 25 Gebote mit einer Gebotsmenge von 310 MW eingereicht, wovon drei Gebote mit 26 MW ausgeschlossen werden mussten. Die Zuschlagswerte liegen zwischen 6,17 und 6,2 ct/kWh und orientieren sich damit erneut an dem geltenden Höchstwert von 6,2 Cent pro kWh.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet bei dem jeweiligen Gebotstermin die Gebote der erfolgreichen Bieter. Die Statistiken finden sich ebenfalls im Internet, jeweils unter dem Reiter „Beendete Ausschreibungen“.

Die nächsten Ausschreibungstermine für Windenergie an Land und Solarenergie finden jeweils am 1. Oktober und 1. Dezember 2020 statt. Die nächste Innovationsausschreibung wird im nächsten Jahr stattfinden, der Termin wird im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz festgesetzt werden.

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