Dreidimensionale Sicherheitselemente Edelmann garantiert drei Mal Nummer sicher

09.12.2015

Eine neue Verordnung der EU-Kommission regelt die Serialisierung verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Was es hier zu beachten gilt und wie sich einzelne Unternehmen darauf vorbereitet haben.

Am 02. Oktober 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine „Delegierte Verordnung“ zur EU-Fälschungsrichtlinie. Sie gibt vor, Verpackungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit Serialisierungscodes zu individualisieren, um so die Identifikation und Rückverfolgung garantieren zu können. Die Richtlinie soll voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2019 in Kraft treten.

Zusätzlich müssen die Verpackungen über Ausstattungen – bekannt als Tamper Verification – verfügen, die eine Manipulation erkennen lassen. Edelmann, der Systemanbieter für das Pharma-Packaging, empfiehlt der produzierenden Pharmaindustrie die Identifikation des Produktes, zum einen über die Serialisierung, zusätzlich aber auch durch eine Verifizierung als Originalverpackung mittels Sicherheitsmerkmalen, wie sie vom Banknotendruck bekannt sind, zu garantieren.

In Zusammenarbeit mit Giesecke&Devrient hat Edelmann die sogenannte PEAK („Printed and Embossed Anti-Copy Key“) Technologie des internationalen Technologiekonzerns produktionstechnisch weiterentwickelt. Ab sofort sollen die dreidimensionalen Sicherheitselemente nicht nur in die Kartonverpackung, sondern auch in das Papier von Packungsbeilagen eingearbeitet werden. Die Echtheitsprüfung von Pharmaverpackungen kann über einsetzbarer Sicherheitsmerkmale, wie Prägungen und Sicherheitsdrucken, erfolgen. Trotzdem bleibt Sicherheit eine Herausforderung, können doch moderne Scanner und Farbkopierer heute praktisch jedes zweidimensionale Design – Codierung – täuschend echt wiedergeben.

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