Energieerzeugung Do it yourself: Unternehmen setzen auf eigene Energieerzeugung

05.11.2014

Mit den jüngsten politischen Entwicklungen in der Energiewirtschaft wird Eigenerzeugung immer attraktiver. Ein besonders effizientes Herstellungsverfahren bieten dabei KWK-Anlagen.

Das Ende der Atomenergie wurde längst beschlossen: Bis zum Jahr 2022 sollen alle Kernkraftwerke in Deutschland vom Netz genommen werden. Diese Entscheidung hatte in den letzten Jahren mit einem intensiven Ausbau der erneuerbaren Energien erheblichen Einfluss auf die gesamte Energiepolitik Deutschlands. Seitdem ist die Energiewende zum Top-Thema geworden. Jedoch sorgten Einflussfaktoren wie die damit verbundenen Preissteigerungen sowie die unklare Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen für wachsende Zweifel an der Energiewende und entwickelten sich zunehmend zu einer ernsten Belastung für deutsche Industrieunternehmen. Das Bundeskabinett hat schließlich Anfang Mai 2014 die Neu­ordnung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Industrieunternehmen beschlossen.

Von dieser Regelung profitieren derzeit noch etwa 2100 Unternehmen, künftig werden aber bis zu 500 von ihnen die Anforderungen nicht mehr erfüllen und mit deutlich höheren Abgaben konfrontiert sein. Vor allem die Kostensteigerungen entwickelten sich zum wichtigsten Treiber für Unternehmen, auf die kostengünstigere Eigenerzeugung von Energie umzustellen. Deutsche Industrieunternehmen mit einem jährlichen Gesamtstrombedarf von etwa 120 Terawattstunden machen rund ein Fünftel des deutschen Energieverbrauchs aus [1]. Hier stellt der Energiewandel insbesondere für Produktionsprozesse einen relevanten Kostenfaktor dar: Maschinen und Produktionsabläufe, aber auch Lagerhallen und Verwaltungsgebäude haben je nach Größe des Unternehmens einen erheblichen Bedarf an Strom, Wärme oder Kälte. Durch Eigenerzeugung von Energie haben Betriebe die Möglichkeit, ihre Energiekosten effektiv zu senken und können dadurch im internationalen Wettbewerb bestehen. Gleichzeitig bietet der Aufbau einer unternehmenseigenen Energieerzeugung eine umfassende Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit.

Betriebe nehmen Energieerzeugung in die Hand

Die Steigerung der Energiekosten als Konsequenz der Energiewende hat bereits entscheidende Veränderungen mit sich gebracht, denn der Anteil der deutschen Unternehmen, die Maßnahmen zur Eigenversorgung realisiert haben, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Laut eines Berichts des Deutschen Industrie- und Handelstags produziert bereits jedes sechste Industrieunternehmen hierzulande Energie in eigenen Anlagen, ein weiteres Viertel der Unternehmen plant den baldigen Einstieg in die Eigenerzeugung [2]. Dieser Trend manifestiert sich nicht nur bei Erneuerbaren, sondern auch bei konventionellen Anlagen. Ein besonders effizientes Herstellungsverfahren bieten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK).

Diese Kraftwerke erzeugen Strom, Wärme und gegebenenfalls Kälte in einem gekoppelten, gleichzeitig stattfindenden Prozess. Dadurch wird der Brennstoff effizienter verarbeitet und in nutzbare Energie umgewandelt als bei der Produktion in getrennten Anlagen. Ein Brennstoff liefert gleichzeitig elek­trische Energie und die daraus entstehende Wärme. Diese Wärmeenergie wird zum Erhitzen oder Verdampfen von Wasser in Verbrennungsmotoren genutzt und steht dann für weitere Produktionsprozesse und industrielle Anwendungen wie die Gebäudeheizung und Wärmeversorgung einzelner Einrichtungen zur Verfügung. Die KWK-Anlage verfügt deshalb über sehr hohe Wirkungsgrade von bis zu 95 Prozent und trägt maßgeblich zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens bei. Da bei diesem Vorgang insgesamt auch geringere Mengen an Brennstoff verbraucht werden, fallen auch weniger klimaschädliche CO2-Emissionen an. Bereits rund 16 Prozent der industriellen Stromnachfrage in Deutschland kann heute mit Hilfe von Eigenerzeugungsanlagen produziert werden und sorgt für eine jährliche CO2-Reduzierung von etwa 12,5 Millionen Tonnen [3].

KWK-Anlagen ermöglichen Kostenvorteile für Unternehmen unterschiedlicher Größe. Um den wirtschaftlichen Erfolg der Eigenerzeugung zu gewährleisten, sind technische, rechtliche und organisatorische Erfolgsfaktoren zu beachten:

  • Anforderungsmanagement: Die Wahl der passenden KWK-Anlage ist Grundvoraussetzung der Wirtschaftlichkeit.

  • Anmeldung: Eine professionelle Antragsstellung auf die Zulassung der KWK-Anlage stellt sicher, dass keine Verzögerungen im Verfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) entstehen.

  • Netzanbindung: Der Erfolg einer KWK-Anlage hängt maßgeblich von den Gegebenheiten der firmeninternen und -externen Infrastruktur ab.

  • Anlagenbetrieb: Die Anlagenführung muss gleichzeitig nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert werden.

  • Wartung und Instandhaltung: Ein optimierter Aktionsplan minimiert die Ausfallzeiten und maximiert die Nutzungsdauer über den Betriebsführungszeitraum.

  • Vermarktung: Der Verkauf nicht benötigter Elektrizität und Wärme ist auf Grundlage rechtlicher, wirtschaftlicher und geografischer Gegebenheiten zu planen.

  • KWK-Vergütung: Optimierte Zuschlagszahlungen und Einspeisevergütungen sind bei der Betriebsführung zu berücksichtigen.

  • Einkauf: Das Aushandeln günstiger Konditionen bei Anlagenerwerb, Energieträgerbeschaffung und Dienstleistungseinkauf bieten großes Einsparpotenzial.

  • Weitere finanzielle Aspekte: Stromkosteneinsparung, Stromsteuer-Minderung und Rückerstattung sind bereits vor Inbetriebnahme relevante Erfolgsfaktoren.

Sparpotenziale: Subventionen und Vergütungen

KWK-Anlagen werden in Deutschland allgemein durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert, das den KWK-Betreibern umfangreiche Subventionsmöglichkeiten bietet. Hierzu zählt die KWK-Vergütung, mit der hocheffiziente, neue oder modernisierte KWK-Anlagen gefördert werden können. Diese Vergütung wird direkt an den KWK-Betreiber ausgezahlt und besteht sowohl aus einem KWK-Zuschlag als auch einer Einspeisevergütung.

Ein anlageleistungsabhängiger Zuschlag wird über einen bestimmten Zeitraum hinweg für den Strom gezahlt, der in der Anlage produzierte wird. Die Auszahlung jeder erzeugten Kilowattstunde Strom erfolgt vom Verteilnetzbetreiber (VNB), an dessen Netz die Anlage angeschlossen wurde, direkt an den KWK-Betreiber. Darüber hinaus zahlt das Bafa zur Förderung von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW einen einmaligen Investitionszuschuss an den Anlagenbetreiber aus.

KWK-Betreiber haben zusätzlich zum KWK-Zuschlag Anspruch auf eine Vergütung für die Einspeisung nicht genutzten Stroms in das Netz des örtlichen Energieversorgers. Der KWK-Betreiber kann zwischen zwei Möglichkeiten wählen: es wird entweder ein fester Preis zwischen Anlagenbetreiber und VNB über die Einspeisevergütung vereinbart oder die Vergütung für gelieferten Strom erfolgt zum üblichen Preis zuzüglich vermiedener Netznutzungsentgelte. Die Einspeisevergütung für gelieferten Strom erfolgt gemäß dem durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom „European Energy Exchange“ (EEX) an der Leipziger Börse aus dem vorangegangenen Quartal. Das Entgelt wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung nach dem EEG oder nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des KWKG vergütet wird und in der KWK-Vergütung vermiedene Netzentgelte bereits enthalten sind. Betreiber von dezentralen KWK-Erzeugungsanlagen erhalten zusätzlich vom Betreiber des Elektrizitätsverteilungsnetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Diese vermiedenen Netznutzungsentgelte (VNNE) stehen für die Vergütung der Kosten, die nicht entstehen, weil die KWK-Anlagen ihren Strom dezentral in das Niederspannungsnetz einspeisen und nicht zuvor vom Hochspannungsnetz stufenweise heruntertransformiert werden müssen.

Weitere Vergünstigungen werden dem KWK-Anlagenbetreiber durch Steuerrückerstattungen geboten. Sobald in einer KWK-Anlage steuerpflichtige Brennstoffe eingesetzt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung der auf das Energieerzeugnis gezahlten Energiesteuer erfolgen. Diese Voraussetzungen erfordern eine KWK-Anlage, die als hocheffizient eingestuft wird und einen Monats- und Jahresnutzungsgrad von 70 Prozent erreicht. Zudem muss für den erzeugten Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 2 MW, der vom KWK-Betreiber selbst verbraucht wird, keine Stromsteuer (2,05 Cent/kWh) entrichtet werden. Für bestimmte Prozesse des produzierenden Gewerbes gilt aber weiterhin eine Stromsteuer-Minderung in Höhe von 5,13 Euro/MWh. Letztendlich sind Betreiber von KWK-Anlagen auch von einflussreichen Kostenpositionen wie Strom­entgelten, Netzentgelten, EEG-Umlage, KWK-Umlage sowie Stromsteuer und Umsatzsteuer befreit.

Unter diesen Voraussetzungen bieten KWK-Anlagen enorme Chancen für Unternehmen, um sowohl effektiv Kosten einzusparen als auch auf eine umweltschonende Energieerzeugung umzusteigen. Denn Unternehmen, die sich von externen Stromversorgern und steigenden Strompreisen unabhängig machen, können vielfach profitieren und stärken ihren Platz im internationalen Wettbewerb. Daher ist es kaum verwunderlich, dass die Entwicklung effizienter KWK-Anlagen in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle auf der Agenda deutscher Industrieunternehmen spielen wird.

Weitere Informationen

[1] EID-Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren (EEG), 2011: http://goo.gl/Dg9Bp1

[2] „Deutsche Unternehmen machen ihren Strom lieber selbst“, Jan Hromadko, in: The Wall Street Journal, 2014: http://goo.gl/e3qnX4

[3] „Eigenstromproduktion", VIK-Pressemitteilung, 2014: http://goo.gl/PPKBxQ

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