Mieterstromgesetz Mieterstrom wird noch dieses Jahr förderfähig

Alle dürfen mitmachen: Mieterstrom wird endlich förderfähig! Darüber freuen sich unter anderem Teilnehmer erster Mieterstrom-Projekte wie im gelben Viertel in Berlin Hellersdorf.

Bild: Stadt&Land Berlin
26.04.2017

Ein frisch verabschiedeter Gesetzesentwurf erlaubt es nun auch Mietern, sich direkt an der Energiewende zu beteiligen.

Das Mieterstromgesetz ist beschlossene Sache. Es ebnet den Weg für die Förderung von Mieterstrom und Unternehmen sowie Dienstleister können sich bei der Umsetzung neuer Projekte auf einheitliche Rahmenbedingungen verlassen. Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen wird damit voraussichtlich noch in diesem Jahr förderfähig.

Branche fordert Nachbesserung

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft ﴾BSWSolar﴿ erklärt, dass mit dem Gesetz endlich auch Mieter vom preiswerten Solarstrom direkt profitieren können: „Das wäre ein wichtiger Schub für die Energiewende in den Ballungsräumen und ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Viele Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dürften dann bereit sein, bislang weitgehend ungenutzte Dachflächen der Innenstädte solartechnisch zu erschließen und attraktive Mieterstromtarife anzubieten.“

Das Gesetz ist notwendig, weil solare Mieterstromangebote heute noch mit der vollen EEG‐Umlage von derzeit rund 7 Cent belastet werden, während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom keine EEG‐Umlage anfällt. Mit der jetzt von der Bundesregierung geplanten Förderung könnte diese Investitionsbarriere zumindest teilweise beseitigt werden.

Laut BSW sind jedoch am Gesetzesentwurf einige Nachbesserungen vorzunehmen, damit solare Mieterstromprojekte nun tatsächlich zum Standard im Neubau und Bestand werden können. So sollten Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs‐, Informations‐ und Mitteilungspflichten für diese unverhältnismäßig, wenn sie etwa Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen.

„Es kommt sehr darauf an, wie dieses Instrument ausgestaltet ist. Auf keinen Fall darf es zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit führen“, sagt auch Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf würde genau das bewirken: Wenige privilegierte Haushalte würden von den Netzentgelten befreit werden, während viele andere draufzahlen.“

Der BDEW hat die Auswirkungen des vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Mieterstrommodells auf die Höhe der Netzentgelte berechnen lassen. Das Resultat: Vor allem in Städten mit einer hohen Anzahl geeigneter Mietwohngebäude sowie Regionen mit verhältnismäßig hohen Netzentgelten wäre mit einem deutlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen. Denn angesichts der Einsparmöglichkeiten bei Netzentgelten und den weiter geplanten Befreiungen von Konzessionsabgaben, Stromsteuern und KWKG-Umlage wäre das Mieterstrommodell dort besonders attraktiv.

Umfrage zeigt: Zwei Drittel der Mieter wollen vor Ort erzeugten Strom

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag von Lichtblick können sich 66 Prozent der befragten Mieter vorstellen, Mieterstrom zu beziehen. Lediglich jeder sechste Mieter würde sich dagegen entscheiden. An der Befragung im April 2017 nahmen 2.017 Personen teil, darunter 1.371 Mieter.

Mit Mieterstrom können endlich auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern von der Energiewende und damit von geringen Strompreisen profitieren. Die größte Hürde bei der Etablierung von Mieterstrom dürfte nicht die Akzeptanz der Bewohner sein, sondern fehlende erneuerbare Anlagen. Die Lichtblick-Umfrage zeigt, dass in 82 Prozent der Mietswohnungen keine Anlagen installiert sind, mit denen vor Ort grüner Strom erzeugt werden könnte, also beispielsweise BHKW oder PV-Anlagen.

„Um das Potenzial von 3,8 Millionen Wohnungen, die für Mieterstrom in Deutschland laut einer Studie vom Bundeswirtschaftsministerium in Frage kommen, voll auszuschöpfen, müssen in den kommenden Jahren rund 370.000 Solaranlagen installiert werden“, so Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei Lichtblick. „Das sind lohnende Investitionen und ein wichtiger Impuls für die Energiewende. Mieterstrom entlastet auf lange Sicht das EEG-Konto.“

Beispiel aus der Praxis: Mieterstrom in Sachsen-Anhalt

Ein bereits umgesetztes Mieterstromprojekt in Burg in Sachsen-Anhaltsorgt dafür, dass 230 Mietparteien Solarstrom zur Deckung eines Teils ihres Strombedarfs direkt vom Dach ihrer Wohnungen beziehen können. Im Rahmen des ersten Mieterstromprojektes der Stadt betreiben die hiesigen Stadtwerke auf den Dächern von zehn Mietshäusern einer Wohnungsbaugenossenschaft Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 283 Kilowatt peak.

Bisher nutzen bereits rund 57 Prozent der Mieter den solaren Mieterstrom, den sie für 20 Jahre zum Festpreis erhalten. Das bedeutet Planungssicherheit. In Summe ist der Preis für den Strom vom Mietshausdach günstiger als der Grundversorgungstarif – ein großer Vorteil. Hinzu kommt die Gewissheit, woher ein Teil des verbrauchten Stroms stammt: Nämlich vom Dach direkt über der eigenen Wohnung; aus der Kraft der Sonne und damit klima- und umweltfreundlich.

Bildergalerie

  • Mieterstrom-Umfrage: Mieter wollen vor Ort erzeugten Strom

    Mieterstrom-Umfrage: Mieter wollen vor Ort erzeugten Strom

    Bild: Lichtblick

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