Zwei Gebotstermine am selben Datum Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibungsrunden für 2018

11.12.2017

Die Bundesnetzagentur startete vergangene Woche Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2018. Im Vergleich zum Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es keine Änderungen gegenüber 2017.

„Eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es keine Änderungen gegenüber den Ausschreibungen des Jahres 2017.“

Eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es keine Änderungen gegenüber den Ausschreibungen des Jahres 2017.“

Windenergieanlagen an Land

Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 ct/kWh – abzugeben für den Referenzstandort. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 700 Megawatt.

Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde 197.313 Kilowatt bezuschlagt werden. Die aktuelle Ausschreibung ist bereits auf der Homepage der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin 8,84 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt es 200 Megawatt. Die aktuelle Ausschreibung ist ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.

Jeweils vierte Ausschreibungsrunde

Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Februar 2018 handelt sich um zwei getrennt zu betrachtende Ausschreibungen, die zum gleichen Termin stattfinden. Es handelt sich um die jeweils vierte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen.

Eine gemeinsame technologieübergreifende Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen wird erstmalig zum 1. April 2018 durchgeführt.

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