Kommentar von Kerstin Andreae der BDEW BDEW zur Mehrwertsteuer-Senkung auf Erdgas und Fernwärme

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, mit einem Kommentar zur Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme

Bild: Trutschel/BDEW
05.10.2022

Der Bundestag hat am 30. September 2022 die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent ab Oktober 2022 bis März 2024 beschlossen.

Zur Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme ist vor dem Hintergrund der massiv steigenden Energiekosten eine richtige und wichtige Maßnahme der Bundesregierung. Die nun beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und auf Fernwärme kann den Preisanstieg für die Haushalte spürbar dämpfen.

Der BDEW hatte seit längerem die Senkung von Steuern auf die Energiepreise gefordert. Positiv ist, dass diese Entlastung bei vergleichbarem Verbrauch bei niedrigeren Einkommen proportional höher ausfällt als bei höheren Einkommen. Der Grund hierfür liegt darin, dass bei Menschen mit niedrigerem Einkommen ein proportional höherer Anteil ihres Einkommens in indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer fließt.

Mit der kurzfristigen Ausweitung der Mehrwertsteuersenkung auf die Fernwärme können nun auch Hunderttausende Fernwärmekunden profitieren. Der BDEW wird sich weiterhin für eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent auch für Strom einsetzen.

Selbstverständlich werden die Energieversorger die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben. Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt sehr kurzfristig zum 1. Oktober 2022. Erst in den letzten Tagen wurde neben den Gaslieferungen auch die Fernwärme mit in die Steuersenkung aufgenommen, hier werden die Energieversorger mit Hochdruck die notwendigen Anpassungen vornehmen. Fest steht: Die Mehrwertsteuersenkung wird 1:1 bei den Kundinnen und Kunden ankommen.

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