Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft Bayer will im Gerichtsfall gegen Insektizide Einspruch einlegen

Der Verlust von mit Neonikotinoiden gebeiztem Saatgut hat laut Bayer negative Auswirkungen auf die europäischen Landwirte.

Bild: Bayer
31.07.2018

Bayer wird gegen die jüngste Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union gegen Neonikotinoiden Rechtsmittel einlegen. Das Unternehmen bekräftigt den Wert der Insektizide zur wirksamen Bekämpfung von Schädlingen in der Landwirtschaft.

Laut Bayer könnte das im Mai ergangene Urteil über den konkreten Fall hinaus weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit in der Europäischen Union erteilter Wirkstoffzulassungen haben. Mit dem Rechtsmittel möchte das Unternehmen sicherstellen, dass einige allgemeine Interpretationen des Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüft werden, die nach Überzeugung von Bayer einer rechtlichen Grundlage entbehren.

Dossier zurückgezogen

Bayer betont, dass es den europäischen Gesetzgebungsprozess respektiert und die jüngste Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten akzeptiert, den Einsatz bestimmter Neonikotinoide in der Landwirtschaft stark einzuschränken, auch wenn das Agrarunternehmen dies für wissenschaftlich unbegründet hält. Als Konsequenz hat Bayer das Dossier zu Clothianidin im Rahmen des laufenden Wiederzulassungsverfahrens zurückgezogen.

Firmen zu diesem Artikel
Verwandte Artikel