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Gesetzesentwurf Erste Klarheit für autonomes Fahren?

19.07.2016

Mit einem neuen Straßenverkehrsgesetz will Verkehrsminister Dobrindt erste Antworten geben auf die Fragen, die sich spätestens seit dem Tesla-Skandal stellen: Wie muss sich der Fahrer eines autonomen Fahrzeugs verhalten? Wer haftet, wenn ein solches Fahrzeug einen Unfall verursacht?

Laut dem ersten Paragrafen seines Gesetzesentwurfs dürfen in Zukunft Fahrzeuge auf die Straße, die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen die Kontrolle übernehmen, sodass sich der Fahrer mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf. Das entbindet den Fahrer allerdings nicht vom einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit - er muss weiterhin wahrnehmungsbereit am Lenkrad und der Bremse bleiben, um die Kontrolle über das Fahrzeug wieder an sich zu nehmen, falls ihn das System dazu auffordert.

In einigen Punkten besteht allerdings Klärungsbedarf: Wie viele Sekunden hat der Fahrer zum Reagieren? Diesen Punkt überlässt der Gesetzesentwurf im Streitfall den Gerichten. Zur Klärung von Unfällen sollen Daten aus einer Blackbox ausgewertet werden.

Ethik im autonomen Zeitalter

Um ethische Fragen beim Einsatz autonomer Fahrsysteme zu klären, beruft Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Ethik-Kommission ein, die der frühere Verfassungsrichter Udo die Fabio leiten soll. Zwei Grundsätze liegen Dobrindt besonders am Herzen: Sachschaden geht immer vor Personenschaden. Außerdem dürfen Personen auf keinen Fall klassifiziert werden, etwa nach Größe oder Alter. Trotz der tödlichen Unfälle mit dem Tesla-Fahrassistenzsystem sowie den im Nachgang festgestellten gravierenden Software-Lücken im Autopilot ist Dobrindt zuversichtlich, dass automatisierte Systeme die Zahl an Unfällen sowie Verkehrstoten drastisch reduzieren soll.

Eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz soll noch dieses Jahr vollautomatisiertes Fahren auf deutschen Straßen erlauben. Bei der Frage nach der Haftung kristallisieren sich bereits erste Ergebnisse heraus: Bei vollautomatisierten Systemen haftet alleine der Hersteller, da der Autofahrer bei ordnungsgemäßen Nutzung des autonomen Fahrzeugs keine Sorgfaltspflichtverletzung begeht.

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