Mini-Solaranlagen auf dem Balkon Mieter dürfen selbst Strom erzeugen und im Haushalt nutzen

Eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon.

Bild: Greenpeace Energy
15.11.2017

Experten der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE haben über 300 Kommentare zum Normentwurf bewertet. Nun steht den steckbaren Photovoltaikmodulen der Weg auf Deutschlands Balkone offen.

Der VDE hatte zur offiziellen Einspruchsberatung im Vorfeld der Intersolar in München an einen runden Tisch eingeladen. Gefolgt waren die Vertreter der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie), des Elektrohandwerks, der Versicherungswirtschaft, der Komponentenhersteller, der Netzbetreiber sowie Vertreter der wissenschaftlichen Institute. Alle hatten sie ein Ziel: Den steckbaren „Mini‐PV‐Anlagen“ den Weg auf Deutschlands Balkone zu ebnen und gemeinsam die Anforderungen zu identifizieren, unter denen steckbare Photovoltaikmodule ohne Einschränkungen beim Thema Sicherheit betrieben werden können – zunächst auf nationaler, dann auf europäischer und schließlich auch auf internationaler Ebene. Mehr als 300 Kommentare zum Entwurf DIN VDE 0100‐551‐1 (VDE 0100‐551‐1):2016‐09 waren im Vorfeld bei der VDE‐Normungsorganisation DKE eingegangen. Diese galt es zu diskutieren und auszuwerten.

Nächster Schritt ist Fertigstellung der Produktnorm

Zu dem Ergebnis der offiziellen Einspruchsberatung, das an alle Beteiligten ging, wurden erneut Kommentare eingereicht. Diese konnten in einer weiteren Gesprächsrunde geklärt werden. Somit steht der Veröffentlichung einer Nationalen Vornorm DIN VDE V 0100‐551‐1 (VDE V 0100‐551‐1), die auch in die europäische und internationale Normung eingebracht werden soll, nichts mehr im Weg. Der nächste Schritt wird die Fertigstellung der Produktnorm sein, um die Anforderungen an die anzuschließenden steckbaren Photovoltaikmodule festzulegen.

Begrüßt wurde die neue Regelung u.a. von Greenpeace Energy: „Das ist ein längst überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. „Die Einigung macht den Weg frei für die massenhafte Nutzung solcher kleinen PV-­Anlagen, die Mieter von nun an problemlos auf ihrem Balkon anschließen und damit eigenen Solarstrom ernten können.“

Steckbare Photovoltaikmodule, ebenso bekannt als „Balkon‐PV“ oder „Plug‐In‐PV“, ermöglichen auch Mietern, den selbsterzeugten Strom direkt zu nutzen. Um die Geräte ohne Einschränkungen beim Thema Sicherheit schnell auf die Balkone zu bringen, hatte der VDE bereits 2016 als ein Baustein in einer Reihe von notwendigen Normungsaktivitäten einen Entwurf zur Ergänzung der DIN VDE 0100‐551 (VDE 0100‐551) für die Anforderungen an die Installation veröffentlicht. Dieser Entwurf regelt den Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen, einschließlich dem öffentlichen Stromverteilungsnetz. Ebenso haben die Experten von VDE|DKE auf Antrag der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ein Projekt für eine Produktnorm gestartet, um die Anforderungen an die anzuschließenden steckbaren Photovoltaikmodule festzulegen. Im Rahmen eines Workshops Ende 2016 rief VDE|DKE die Hersteller sowie das zuständige Normungs‐Gremium „Photovoltaische Solarenergie‐Systeme“ an einen Tisch, um den Normungsantrag auf den Weg zu bringen.

Verwandte Artikel