In der neuen AwSV sind die bislang 16 Länderverordnungen in Deutschland zu einer einheitlichen Verordnung zusammengefasst worden. Eine Grundanforderung gemäß der neuen AwSV: Behälter, die wassergefährdende Stoffe enthalten, müssen während der gesamten Betriebszeit dicht sein. In den meisten Fällen handelt es sich bei diesen Behältern um Fässer oder IBC.
Wassergefährdende Stoffe stets unter Verschluss
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Außerdem muss er Maßnahmen treffen, um eine Gewässerschädigung abzuwenden. Besonders beim Umgang mit Gefahrstoffen bedeutet das konkret: es muss Einrichtungen geben, die bei einem Unfall auslaufende wassergefährdende Stoffen ohne menschliches Zutun zurückhalten.
Zur Rückhaltung wassergefährdender Substanzen kommen klassischerweise Auffangwannen zum Einsatz. Bereits bei der Herstellung des hauseigenen Auffangwannen-Sortiments legt Denios laut eigenen Angaben Wert auf die Einhaltung geltender Normen und Gesetze. Aus diesem Grund entsprechen Denios-Auffangwannen bereits jetzt den Anforderungen der AwSV.
Anlagen, die sich bereits im Bestand des Betreibers befinden, unterliegen je nach Größe und Komplexität den vor dem Inkrafttreten der AwSV geltenden Bestimmungen. Im Zweifelsfall helfen örtliche Behörden oder der Denios Fachberater weiter. Der hilft auch bei der Auswahl der richtigen Auffangwanne.