Kraft-Wärme-Kopplung Breite Ablehnung gegen Neufassung des KWK-Gesetzes

Die EnBW setzt im Heizkraftwerk Altbach/Deizisau Kraft-Wärme-Kopplung ein: So kann das Unternehmen mit einer elektrischen Leistung von rund 1.200 MW und einer thermischen Leistung von rund 560 MW gleichzeitig Strom und Fernwärme erzeugen.

Bild: EnBW
09.11.2015

Der Gesetzentwurf verkenne den Stellenwert, blockiere die Potenziale der KWK und bleibe hinter den Erfordernissen zurück, kritisieren verschiedene Branchenverbände. Der VDI plädiert dafür, die ursprünglich festgeschriebene Zielsetzung eines KWK-Anteils von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in 2020 beizubehalten.

Ein breites Bündnis aus Wirtschafts- und Umweltverbänden kritisiert die Neufassung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, das KWK-G, deutlich. Der Deutsche Bundestag diskutierte am 6. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf verkenne den Stellenwert, blockiere die Potenziale der KWK und bleibe hinter den Erfordernissen zurück, so die Verbände. Seitens der Politik verdiene die Kopplung von Strom- und Wärmeerzeugung wesentlich mehr Aufmerksamkeit.

„KWK ist die ideale Technologie für die Energiewende, schnell, dezentral und dort wo Strom und Wärme gerade gebraucht werden. Die kombinierte Erzeugung garantiert den maximal möglichen Wirkungsgrad und die effiziente Nutzung des eingesetzten Energieträgers“, konstatiert Klaus Jensch, Vorstand im Verband Beratender Ingenieure. KWK-Anlagen, die zur ortsnahen Strom- und Wärmeversorgung zum Einsatz kommen, sollen künftig in weiten Teilen nicht mehr oder nur geringfügig gefördert werden. Der Fokus des Regierungsentwurfs liegt hier klar auf der Einspeisung in die Netze der allgemeinen Versorgung. „Besonders kleine KWK-Anlagen spielen aber eine wichtige Rolle zur wirtschaftlichen Erschließung der Effizienzpotenziale im Gebäudebestand. Bei der Neufassung des KWKG sollten sie daher gerade für den Bereich der energetischen Quartierssanierung eine entsprechende Entwicklungsperspektive bekommen", fordert Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands.

Die Bundesregierung plant mit dem Gesetz, das bislang geltende Ausbauziel von 25 Prozent KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung, künftig auf die sogenannte regelbare Stromerzeugung zu beziehen und damit abzusenken. „Obwohl der Bedarf an effizienten und flexiblen Kraftwerken steigt, plant die Bundesregierung die KWK-Ziele abzusenken“, so Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz. „Dass KWK neben der Stromerzeugung auch für die Wärmeversorgung von Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen und Wohnquartieren unabkömmlich ist, wird vollkommen ignoriert“, bemängelt Noll.

Zu dem Verbändebündnis gehören die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch ASUE, der Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management B.A.U.M., der Bundesverband Kraft Wärme Kopplung B.KWK, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands eaD, die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz DENEFF, die Deutsche Umwelthilfe DUH, der Verband Beratender Ingenieure VBI und der Verband für Wärmelieferung VfW.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begrüßt zwar die Tatsache, dass die Bundesregierung den Ausbau von KWK-Anlagen weiterhin fördern will, moniert aber: „Die im Entwurf vorgesehene Beschränkung des Ausbauziels für KWK-Strom auf 25 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung bis 2020 würde jedoch eine deutliche Reduzierung des ursprünglichen Ziels bedeuten, da durch den weiteren Ausbau der Windkraftanlagen und der Photovoltaik zunehmend weniger Strom aus regelbaren Kraftwerken stammt“, so Harald Bradke, Vorsitzender der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt. Damit sinke die Basis für 25 Prozent KWK-Strom, was einer Reduktion der KWK-Ausbauziele gleichkomme. „Der VDI plädiert dafür, die ursprünglich im KWKG 2012 verankerte und im Koalitionsvertrag festgeschriebene Zielsetzung eines KWK-Anteils von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in 2020 beizubehalten“.

Aufgrund des ständig wachsenden volatilen Anteils der regenerativen Energien an der Stromerzeugung sei der Ausbau von flexiblen und effizienten KWK-Anlagen sinnvoll. Die vorhandenen Kapazitäten bei der Stromerzeugung könnten den zukünftigen Bedarf an flexibler Energieerzeugung nicht decken, so der VDI. Flexible KWK-Kraftwerke seien bei der Umsetzung der Energiewende daher dringend erforderlich.

Aktuell herrsche große Planungsunsicherheit, da immer wieder Diskussionen über das KWKG anstünden. Um dem notwendigen zeitlichen Vorlauf für Investitionen, insbesondere in größere KWK-Anlagen (Fernwärme, Industrie, komplexe Anlagen) Rechnung zu tragen, plädiert der VDI für eine Verlängerung der Laufzeit des KWKG 2016 bis mindestens Ende 2026. Der VDI hält die Erhöhung der Leistungsklasse (100 kW statt 50 kW) bei der Förderung des selbstverbrauchten Stroms für unzureichend. Der Einsatz von KWK-Anlagen in der Leistungsklasse bis ein Megawatt elektrische Leistung eigne sich zum Beispiel für öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser oder Gewerbe. Daher empfiehlt der VDI, Anlagen bis ein MW ähnlich zu fördern wie Anlagen bis 100 kW beziehungsweise solche in stromkostenintensiven Unternehmen.

Firmen zu diesem Artikel
Verwandte Artikel