Eines nehme ich klar und deutlich wahr: Die Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in Geschäftsprozessen ist Ausdruck eines grundlegenden Bewusstseinswandels in unserer Gesellschaft. Was sich jetzt aber ändert ist die neue EU-Richtlinie und sie macht das Commitment zum Thema ESG (Environmental, Social, Governance) ab sofort verpflichtend. Die Solarbranche kann Unternehmen dabei helfen, bedeutende umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene ESG-Ziele zu erreichen.
Denn die Solarunternehmen bieten Unternehmen eine umweltfreundliche und kostengünstige Energiequelle, die ihre Betriebskosten sofort und über Jahrzehnte hinweg senkt. Der Preis für die Installation einer Solaranlage ist langfristig günstiger als der Kauf von Strom von Ihrem Versorgungsunternehmen. Solarenergie bietet Unternehmen also einen ESG-Gewinn: Sie können ihre Gesamtausgaben für Energie senken und gleichzeitig die Schwankungen der Energiepreise während der Lebensdauer des Solarsystems abmildern. Das ist demnach ein valider Vorteil.
Darüber hinaus ist die Solarenergie nicht nur die kostengünstigste erneuerbare Energiequelle, sondern auch die am einfachsten zu realisierende. Ich kann zum Beispiel bereits vorhandene Dach- oder Grünflächen nutzen. Solarenergie kann für fast alle Arten von Unternehmen mit hohem Energieverbrauch eingesetzt werden. Von Produktionsbetrieben und Rechenzentren über Einrichtungen des Gesundheitswesens bis hin zu Kläranlagen und fast allem, was dazwischen liegt, können die meisten Unternehmen mit Solaranlagen wichtige ESG-Ziele erreichen.
Und noch ein ganz wichtiger Punkt: Solarenergie verringert die Abhängigkeit von Energieversorgern. Höhere Energiekosten bedeuten nämlich steigende Kosten für Unternehmen. Solarenergie ist für Unternehmen von Vorteil, da sie die Menge an Strom, die für die Versorgung einer Einrichtung benötigt wird, verringert – insbesondere tagsüber, wenn viele Unternehmen die höchsten Strompreise zahlen. Außerdem kann sie den Stromverbrauch eines Unternehmens direkt ausgleichen. Auch hier sehe ich eine große ESG-Relevanz.
Solaranlagen sind demnach ein Treiber für das Thema ESG. Der nächste logische Schritt ist meiner Ansicht nach, die Solaranlagen selbst „ESG-ready“ zu machen. Hier setzen wir mit unserem eigenen ESG-Standard ein starkes Zeichen. Der ESG-Standard von SENS orientiert sich an den gesetzlichen Regularien und geht sogar darüber hinaus. Mit dem neuen SENS-Standard werden zum einen Unternehmen dabei unterstützt, selbst ESG-Kriterien (besonders im Rahmen der Lieferketten) zu
erfüllen.
Der Nachhaltigkeitsgedanke wird also nicht erst ab dem Zeitpunkt der Stromerzeugung gedacht, sondern setzt früher an: indem die Lieferanten und Prozessschritte nach ihrer ESG-Konformität, inklusive der Nachhaltigkeit geprüft werden. Denn durch ESG-geprüfte Solarprojekte werden sowohl die CO2-Einsparung gefördert als auch soziale Aspekte entlang der Wertschöpfungskette erfüllt.
Die Kriterien für mehr Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette und im unternehmerischen Handeln richten sich nach den Regularien des Gesetzgebers, wie beispielsweise der EU-Taxonomie, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dem DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm). Das Thema Governance decken wir durch einen Code of Conduct ab, zu dessen Einhaltung sich SENS nicht nur selbst verpflichtet, sondern auch unsere unmittelbaren Lieferanten.
Es ist also klar: Solaranlagen haben einen positiven Einfluss auf die ESG-Richtlinien. Doch sie bieten noch einen weiteren Vorteil: Eine Prüfung nach dem ESG-Standard ermöglicht nämlich die Klassifizierung einer Investition als sogenanntes „Green Investment“, welches im PV-Sektor finanziell gefördert wird und die Krediterlangung für Investoren vereinfacht. Damit wird dem Investor die Entscheidung zu einer rundum nachhaltigen Anlage, die sämtliche Nachhaltigkeitsstandards erfüllt, erleichtert. Alles in allem kann man mit einem ESG-Standard für Solarparks tatsächlich zu einem Thought Leader in der Industrie werden.