Alle Gebote bezuschlagt Ergebnisse der dritten Ausschreibung zum Kohleausstieg

Zum 31. Dezember 2022 sollen nur noch maximal 15.000 Megawatt Steinkohle- und Braunkohle-Kleinanlagen in Deutschland Strom erzeugen.

Bild: iStock, senorcampesino
23.07.2021

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich die erfolgreichen Gebote der dritten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) bekanntgegeben.

Die ausgeschriebene Menge von 2.480,826 Megawatt war trotz großer Beteiligung leicht unterzeichnet. Insgesamt gingen elf Gebote mit einer Menge von insgesamt 2.132,682 Megawatt ein. Somit konnten alle Bieter einen Zuschlag erhalten. Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 717 Megawatt und das kleinste liegt bei 8,4 Megawatt. Es musste kein Gebot vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die bezuschlagten Gebotswerte reichen von 0 bis 155.000 Euro pro Megawatt, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswertes erhält. Damit erhalten erstmals auch diejenigen Anlagen einen Zuschlag, die mit dem Höchstpreis am Gebotsverfahren teilnahmen. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 102.798,81 Euro pro Megawatt.

Ausstiegspfad weiterhin übererfüllt

Zum 31. Dezember 2022 sollen nur noch maximal 15.000 Megawatt Steinkohle- und Braunkohle-Kleinanlagen in Deutschland Strom erzeugen. Trotz der leichten Unterzeichnung in dieser Runde wird das Ziel erfüllt.

Hintergrund sind unter anderem Stilllegungen oder Umrüstungen von Anlagen auf einen anderen Brennstoff, die außerhalb der Verfahren nach dem KVBG stattfinden und nicht mehr bei der Ermittlung des Ausschreibungsvolumens berücksichtigt werden können.

Die Zuschläge finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur hier, ebenso wie die Standorte der bezuschlagten Anlagen.

Weitere Verfahrensschritte

Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 31. Oktober 2022 keine Kohle mehr verfeuern. Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen die Systemrelevanz für diese Anlagen. Gegebenenfalls stellen sie entsprechende Anträge bei der Bundesnetzagentur.

Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf damit keinen Strom am Strommarkt mehr verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes zur Verfügung.

Die nicht bezuschlagten Mengen der unterzeichneten Ausschreibung werden bei der Ermittlung des Ausschreibungsvolumens für die nachfolgende Ausschreibung berücksichtigt.

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zu den Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter.

Der nächste Ausschreibungstermin ist der 1. Oktober 2021. Informationen hierzu können in Kürze auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Firmen zu diesem Artikel
Verwandte Artikel