Energieausweis Das Ende der Ausreden

Ausfüllen oder zahlen: Ein Bußgeld droht, wenn der Energieausweis künftig nicht vorgelegt wird.

Bild: PeJo29 / iStockphoto
30.04.2015

Bislang ist der Energieausweis ein Papiertiger. Doch jetzt drohen bei Missachtung Bußgelder

Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter missachtet diese Informationspflicht jedoch nach wie vor. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Ihren Angaben zufolge finden bisher praktisch keine behördlichen Kontrollen statt.

Verstöße gegen die Informationspflichten können jedoch ab 1. Mai 2015 mit einem Bußgeld geahndet werden. Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt.

Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.

Energieausweis ist bislang ein Papiertiger

Dass der Energieausweis von Immobilienanbietern nur selten vorgelegt wird, bestätigt auch der Deutsche Mieterbund. Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Der Energieausweis bleibt auch weiterhin ein Papiertiger. Die seit einem Jahr bestehende Vorlagepflicht bei der Vermietung von Wohnungen wird von Vermietern und Maklern nicht ernst genommen.“

Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter beziehungsweise Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte.
In einer aktuellen Untersuchung von insgesamt 3.532 Immobilienanzeigen stellte die DUH eine alarmierend schlechte Umsetzung der Kennzeichnungsvorschrift fest.

Nur bei 1056 von 1600 untersuchten Vermietungs- und Verkaufsangeboten gewerblicher Anbieter wurde der Endenergiekennwert angegeben, dies entspricht 66 Prozent. Bei den 1932 geprüften Angeboten privater Vermieter beziehungsweise Verkäufer war die Quote nochmals um Größenordnungen schlechter. Ganze 279 Angebote – dies entspricht 14 Prozent der privaten Immobilienangebote – enthielten die erforderlichen Informationen. Damit liegt die Gesamtquote vorbildlich gekennzeichneter Werbeanzeigen bei nur 38 Prozent.

Ärgerliches Schlupfloch

Der Gesetzgeber erlaubt bislang, dass Immobilien auch ohne Angaben zum Energiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch beworben werden dürfen, wenn der Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vorlag. Viele Immobilienanbieter verweigern die Angaben mit Hinweis auf diese Ausnahmeregelung.

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: „Es ist sehr ärgerlich, dass dieses Schlupfloch von vielen gewerblichen Anbietern schamlos ausgenutzt wird. Spätestens zum Zeitpunkt der meist wenige Tage später stattfindenden Besichtigung muss ja der Energieausweis vorliegen. Stichprobenhafte Kontrollen der Besichtigungstermine haben aber gezeigt, dass dann der Energieausweis ebenfalls nicht vorgelegt wird. Dem Verbraucher werden somit wichtige Informationen vorenthalten, die es ihm ermöglichen sollen, neben den Anschaffungs- oder monatlichen Mietkosten von Wohnraum auch die zu erwartenden Kosten im laufenden Betrieb in seine Kalkulation einzubeziehen.“ (kk)

Weitere Informationen

DUH-Hintergrundpapier Regelungs- und Vollzugsdefizite der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei der Durchsetzung des Energieausweises als Lenkungsinstrument

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