Erneuerbare-Energien-Gesetz Kabinett beschliesst EEG-Novelle

Bild: IG Windkraft
08.06.2016

Ab 2017 soll die Förderung von Ökostrom umgestellt werden: Die Garantiepreise für die Stromabnahme aus neuen Anlagen sollen entfallen. Zudem wird es eine Höchstmenge für Solarstrom, Windenergie sowie Biomasse geben.

Das Bundeskabinett hat die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Bundesregierung sieht in den Beschlüssen einen Paradigmenwechsel. Die Erneuerbaren sollen weiter planvoll ausgebaut, ihr Ausbau mit dem Netzausbau synchronisiert und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich ausgeschrieben werden. „Wir wollen den Anteil an erneuerbaren Energien von derzeit rund 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigern. Das EEG 2016 ist das zentrale Instrument, um diese Ziele mit einer effektiven jährlichen Mengensteuerung zu erreichen und die Erneuerbaren stärker an den Markt heranzuführen“, sagte Gabriel.

Nun kommt ein neues Fördermodell für Ökostrom-Anbieter, mit dem die Regierung den Kostenanstieg dämpfen will. Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt werden. Es werden Kraftwerksprojekte ausgeschrieben: Wer am wenigsten Subventionen verlangt, erhält den Zuschlag. Zudem soll es eine jährliche Höchstmenge für Windenergie, Energie von Solaranlagen und Biomasse-Kraftwerken geben.

Windkraft-Anlagen werden vergleichsweise stark subventioniert

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei Windparks an Land in den kommenden drei Jahren 2800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden sollen. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2900 MW brutto pro Jahr. Bisher waren es 2500 Megawatt. Aufgrund des übermäßig starken Windausbaus der letzten Jahre wird laut BMWi nachgesteuert. Zudem einigte man sich darauf, dass erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften gelten, damit sie faire Chancen haben. Bei Offshore-Anlagen wird das Ziel einer installierten Leistung von 15000 MW im Jahr 2030 beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, sollen mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt werden.

Mit dem Beschluss bringt die Bundesregierung einen tiefgreifenden Systemwechsel beim Zubau erneuerbarer Kapazitäten auf den Weg, kommentierte der Bundesverband Windenergie. Von einem preisgetriebenen EEG-System werde auf eine restriktive Mengensteuerung über Ausschreibungen umgestellt. Die drohenden zusätzlichen regulatorischen Eingriffe, wie eine Einmaldegression, unterschiedliche Ausbauszenarien in bestimmten Netzgebieten oder zusätzlichen Risiken für die Vergütung etwa bei negativen Strompreisen, würden diesen Systembruch weiter belasten. Das künftige Modell wird kleine Akteure systematisch benachteiligen, kritisierte der Verband, nicht zuletzt weil eine Ausnahmeregelung fehlt. „Wir halten dies für eine hoch problematische Entscheidung, da hierdurch nicht nur die Zahl der Marktteilnehmer administrativ verkleinert wird, sondern dies auch die Akzeptanz der Energiewende untergräbt“, so Albers. „Statt Restriktion, Regulation und Begrenzung braucht es eine stabile Dynamik für den Ausbau und die Übertragung von Systemverantwortung an die Erneuerbaren.“

Solarstrom nicht künstlich verteuern

Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 MW ausgeschrieben werden, vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen sind auch andere große PV-Anlagen ab 750 Kilowatt inbegriffen und alle großen PV-Anlagen stellen sich so dem Wettbewerb. Kleine Anlagen bis 750 KW werden von der Ausschreibung ausgenommen. Die Akteursvielfalt solle mit dem EEG 2016 erhalten bleiben.

Die Solarbranche warnte vor einem Verfehlen der Klimaschutzziele. Um endlich wieder Schwung in die Nachfrage nach Solarstrom zu bringen, dürfe die Nutzung von Solarenergie nicht weiter künstlich durch Steuern und Abgaben verteuert werden. „Ausgerechnet jetzt, wo Solarstrom preiswert geworden ist und eine verbrauchernahe Energiewende mit weniger Netzausbau ermöglichen würde, darf Solarstrom nicht durch Strafsteuern künstlich verteuert werden“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Wer Unternehmer finanziell belastet, die ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen wollen und auf Ökostrom umstellen, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Ohne ein Engagement der Wirtschaft kann die Energiewende unmöglich gelingen. Dieses ist zu fördern und nicht zu blockieren.“

Biogas-Anlagen werden eher gering gefördert

Beim Thema Biomasse konnte ein Kompromiss gefunden werden: 150 MW Ausschreibungsmenge (Neuanlagen und Bestandsanlagen) für die Jahre 2017, 2018, 2019. Von 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. In den Augen des Biogasrats ist der Kabinettsbeschluss ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Anpassung des Ausbaupfades in den kommenden drei Jahren von 100 MW brutto auf 150 MW brutto und 200 MW brutto von 2020 bis 2022 bewertet der Verband als erstes vorsichtiges Signal, der erneuerbaren Stromerzeugung aus Biomasse wieder eine Perspektive in Deutschland zu geben. „Einen Ausbau wird es allerdings nur dann geben, wenn der vom BMWi festgelegte Gebotshöchstwert von 14,88 Cent pro Kilowattstunde für Biomasseausschreibungen im EEG 2016 fällt“, sagte Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats. „Wir fordern den Gebotshöchstpreis für die Ausschreibungsrunden wettbewerblich zu ermitteln, das heißt, orientiert an der wirtschaftlichen Realität von Bioenergieprojekten.“ Auch unter den neuen Ausbauzielen sei die Branche faktisch von einem Rückbau bedroht, ohne eine Anpassung des Gebotshöchstpreises sei der Ausbaupfad jedoch nicht mehr als reine Theorie, die sich nicht mit Leben füllen werde, fürchtet der Verband.

Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Verwandte Artikel