§14a Energiewirtschaftsgesetz Günstiger Fahrstrom an privaten Ladesäulen

Kostengünstig Laden: Ein Projekt in Hamburg zeigt, dass Elektroautos an der privaten Ladesäule von abends 21 Uhr bis morgens sechs Uhr vergünstigten Strom beziehen können.

Bild: Lichtblick
06.02.2016

Netzbetreiber können Elektroautos als steuerbare Verbrauchseinrichtungen behandeln. Wie das gehen soll, zeigt ein Projekt von Stromnetz Hamburg und Lichtbilick.

Der Verteilungsnetzbetreiber Stromnetz Hamburg und das IT- und Energieunternehmen Lichtblick zeigen in einem gemeinsamen Projekt in Hamburg, wie die Stromkosten für Elektroautos um rund 30 Prozent reduziert werden können. Grundlage des Projekts ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG). Diese Regelung sieht grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen behandeln können. Allerdings fehlt es derzeit noch an der erforderlichen Ausführungsbestimmung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen würde.

Das Hamburger Projekt zeigt erstmals beispielhaft, wie eine praktische Umsetzung des §14a EnWG auch bundesweit funktionieren könnte. Elektroautos können an der privaten Ladesäule von abends 21 Uhr bis morgens sechs Uhr vergünstigt Strom beziehen. Für die zeitliche Einschränkung sinken die Kosten für die Netznutzung (Netzentgelt), die in jeder Stromrechnung enthalten sind. „So kann Lichtblick dank der Vereinbarung mit der städtischen Verteilungsnetzbetreiberin jetzt seinen Ökostromtarif für Elektroautos gegenüber dem üblichen Haushaltstarif um etwa 30 Prozent senken. Die Stromrechnung für ein Elektroauto reduziert sich damit um bis zu 200 Euro pro Jahr. Im ersten Schritt bieten wir diesen Tarif zunächst einigen Testkunden an“, sagt Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei Lichtblick und fügt hinzu: „Statt über teure Kaufprämien zu diskutieren, sollte der Gesetzgeber die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen, die Elektromobilität sinnvoll zu fördern.“ Die Bundesregierung hat Lücking zufolge bisher versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für preiswerten Fahrstrom zu verabschieden. „Das wäre schnell und einfach möglich“, sagt er. Verbraucher könnten dann ihre Elektroautos zuhause mit billigem Fahrstrom beladen – und gleichzeitig die Stromnetze entlasten.

Ohne die dringend erforderliche Ausführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz müsste ein Energieanbieter wie Lichtblick in der Praxis komplizierte Vereinbarungen mit jedem einzelnen der fast 900 Stromnetzbetreiber treffen, um bundesweit günstigen Fahrstrom für private Ladesäulen anbieten zu können. Der enorme Verwaltungsaufwand würde die Kostenersparnis wieder zunichtemachen, betont das Energieunternehmen.

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