Bundesnetzagentur gibt Förderungskürzung bekannt Sinkende Fördersätze

Bis zum 1. Oktober sollen die Förderungen für Windenergie an Land sinken.

02.06.2017

Wie die Bundesnetzagentur bekannt gab, werden die Förderungen für Windkraft an Land ab Oktober diesen Jahres gekürzt.

Die Bundesnetzagentur gab bekannt, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land zum 1. Oktober 2017 um 2,4 Prozent gekürzt wird. Dies betrifft Anlagen, die noch unter den Bestandschutz fallen und nicht durch Ausschreibungen ermittelt werden.

Zubau über 3.500 Megawatt

Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze ab 1. Oktober 2017 ist der Zubau der Monate Mai 2016 bis April 2017. Dieser lag in diesem Betrachtungszeitraum bei 4.676 Megawatt. Da der Zubau oberhalb von 3.500 Megawatt lag, greift die höchste im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Degressionsstufe in Höhe von 2,4 Prozent.

Bewegt sich der Zubau von Windenergieanlagen an Land nah am gesetzlichen Ausbaupfad, ist eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, falls der Zubau den Ausbaupfad deutlich überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads hingegen würde dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant bleiben oder sogar angehoben werden.

Die Absenkung der anzulegenden Werte wurde mit dem EEG 2017 unabhängig vom Zubau festgelegt. Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land wird quartalsweise angepasst.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen finden Interessierte auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

Firmen zu diesem Artikel
Verwandte Artikel