Fachbeitrag EEG 2.0: Bleibt Solarenergie für Unternehmen attraktiv?

31.07.2014

Die jüngst verabschiedete EEG-Reform sieht vor, dass in Zukunft auch der Verbrauch von selbsterzeugtem Solarstrom einer anteiligen EEG-Umlage unterliegt. Lohnt es sich für Unternehmen damit trotzdem noch, eine Solaranlage für den Eigenverbrauch zu ­betreiben? Ja – zeigt eine neue Studie.

Solarenergie ist heute auch ohne öffentliche Förderungen wettbewerbsfähig. Infolge des schnellen technischen Fortschritts sowie des verschärften globalen Wettbewerbs sind die Kosten für Solar­energie in den letzten Jahren deutlich gesunken. Die Energiequelle ist heute deshalb nicht mehr nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen für Unternehmen attraktiv.

In diesem Zusammenhang haben sich verschiedene neue Geschäftsmodelle entwickelt. Eines der interessantesten und in der Debatte um die EEG-Reform meist diskutierten Modelle ist der gewerbliche Eigenverbrauch. Dabei investieren Unternehmen in eine eigene Solaranlage und verwenden die erzeugte Energie weitgehend selbst, anstatt sie ins Netz einzuspeisen und hierfür die Einspeisevergütung zu erhalten. Viele Unternehmen können auf diese Weise ihre Energiekosten im Vergleich zum vollständigen Einkauf von Fremdstrom deutlich reduzieren – und ihren CO2-Ausstoß senken.

Besonders attraktiv für Handels­unternehmen

Ob es sich für eine Firma lohnt, in eine eigene Solaranlage für den Eigenverbrauch zu investieren, hängt von verschiedenen Aspekten ab:

  • Intensität der Sonnenstrahlung am Aufstellungsort

  • Ausrichtung und Größe der Anlage

  • Lastprofil, also zu welchen Tageszeiten das Unternehmen Energie benötigt

  • Kosten, die das Unternehmen für eingekauften Strom zahlen muss. Denn je größer der Unterschied zwischen den Gestehungskosten des selbst produzierten Solarstroms und dem Strombezugspreis ausfällt, desto mehr kann ein Unternehmen durch Eigenverbrauch einsparen – und desto mehr rentiert sich eine Eigenverbrauchsanlage.

Da sich der Strombezugspreis neben dem Börsenstrompreis zu bis zu 75 Prozent aus Steuern und Abgaben zusammensetzt, ist das Geschäftsmodell insbesondere für Unternehmen aus Branchen interessant, die hohe Abgaben und Steuern auf ihren Strom zahlen müssen. Sie können mit einer Eigenverbrauchs­anlage ihre Energiekosten zum Teil deutlich reduzieren. Damit tragen sie gleichzeitig zum Ausbau der erneuerbaren Energien und somit zur Energiewende bei, und das ohne staatliche Subventionen.

Studie macht Hoffnung

In einer Studie [1] hat REC im Detail untersucht, für welche Branchen sich Investitionen in Eigenverbrauchsanlagen rechnen. In der Untersuchung wurden Unternehmen anhand ihres Energie­bedarfs, ihrer Strombezugspreise und damit ihrer Steuern und Abgaben auf eingekauften Strom sowie ihrer Lastprofile in die Segmente Handel, produzierendes Gewerbe und Schwerindustrie eingeordnet. Für die einzelnen Branchen wurden dann mit der Amortisationsdauer der Investition, der Rentabilität und dem Gewinn [2] in Form des Nettobarwerts die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen ermittelt. Dabei wurde untersucht, welche Einsparungen durch Eigenverbrauch im Vergleich zum vollständigen Bezug von eingekauftem Strom möglich sind. Die Analyse betrachtet Lastprofile von realen Unternehmen an drei deutschen Standorten mit unterschiedlicher Sonnen­einstrahlung (Hamburg, Bonn, Nürnberg).

Mit der alten Gesetzgebung waren Eigenverbrauchsanlagen besonders für Unternehmen aus dem Handel und dem produzierenden Gewerbe attraktiv. Diese müssen in den meisten Fällen relativ hohe Abgaben und Steuern auf den eingekauften Strom zahlen. Für Unternehmen aus der Schwerindustrie lohnt es sich dagegen so gut wie nie, in eine Eigenverbrauchsanlage zu investieren. Denn der Strombezugspreis ist für sie aufgrund von zahlreichen Befreiungen verglichen mit den beiden anderen Branchen gering. Mögliche Einsparungen durch die Nutzung von selbst produziertem Strom – sofern überhaupt welche erzielt werden können – fallen so gering aus, dass sich die Anlage erst nach einer extrem langen Zeit amortisieren würde.

Eigenverbrauch bleibt attraktiv

Bislang war der Eigenverbrauch von Strom aus Solaranlagen von jeglichen Umlagen befreit. Das überarbeitete Gesetz sieht jetzt aber vor, dass Betreiber von Solaranlagen über 10 kWp (das betrifft im gewerblichen Umfeld fast alle Eigenverbrauchsanlagen), die nach dem 1. August 2014 errichtet wurden, im Jahr 2015 für den selbst verbrauchten Solarstrom 30 Prozent der EEG-Umlage von 6,24 Eurocent pro kWh entrichten müssen, 2016 dann 35 Prozent und ab 2017 sogar 40 Prozent. Das hat zur Folge, dass die Differenz zwischen den Gestehungskosten für selbst produzierten Solarstrom und dem Strombezugspreis kleiner wird. Die Berechnungen von REC zeigen aber eindeutig: Die Konsequenzen für die Attraktivität des Eigenverbrauchs sind deutlich geringer als häufig befürchtet.

Das gilt vor allem für Handelsunternehmen. Die Studie hat dafür beispielhaft Supermärkte untersucht. Für sie sind Investitionen und der Betrieb von Eigenverbrauchsanlagen auch mit der neuen Regelung vorteilhaft. Das zeigt ein Blick auf die Zahlen: An einem Standort mit mittlerer Sonneneinstrahlung wie Bonn steigt die Amortisationsdauer einer solchen Eigenverbrauchsanlage durch die EEG-Reform nur um sechs Monate auf dann etwa acht Jahre und acht Monate. Mit Blick auf die lange Lebensdauer von Solaranlagen von 20 bis 25 Jahren und länger fällt dies kaum ins Gewicht und ist nicht entscheidungskritisch. Auch die Rentabilität mit 9,6 Prozent sowie der Gewinn mit 500 Euro/kWp bleiben hoch. Das heißt, dass Eigenverbrauch für Supermärkte oder andere Einzelhandelsunternehmen auch in Zukunft eine Alternative für die Optimierung der Energiekosten ist.

Produzierende Unternehmen

Im Segment der produzierenden Unternehmen wirkt sich die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage im Vergleich etwas stärker aus. Für die Untersuchung wurden als typisches Beispiel Polstermöbelhersteller herangezogen. Bei einer 190-kWp-Anlage in Bonn (produzierende Unternehmen haben in der Regel einen größeren Strombedarf sowie mehr Fläche für eine Solaranlage zur Verfügung) verlängert sich die Amortisationsdauer um etwas mehr als 1,5 Jahre. Dennoch bleibt Eigenverbrauch für produzierende Unternehmen rentabel. Das gilt insbesondere für Standorte mit hoher Sonneneinstrahlung in Süddeutschland. So zeigt die Studie, dass am Standort Nürnberg die Amortisationsdauer einer 190-kWp-Anlage bei einem produzierenden Unternehmen auch nach der Reform unter zehn Jahren liegt. Zudem bleiben auch die Rentabilität mit 8,1 Prozent sowie der Gewinn mit 327 Euro/kWp ausgesprochen attraktiv.

Für Unternehmen aus der Schwer­industrie hat die EEG-Reform in puncto solarem Eigenverbrauch insofern keine Auswirkungen, als dass Investitionen in derartige Anlagen bereits mit der alten Regelung zumindest unter finanziellen Gesichtspunkten nicht attraktiv waren.

Die EEG-Reform reduziert also die Wirtschaftlichkeit von solaren Eigenverbrauchsanlagen und ist damit nicht im Sinne der Energiewende. Die Zahlen zeigen aber, dass die Folgen weniger schwerwiegend sind als von vielen angenommen. Insbesondere für Unternehmen, die hohe Steuern und Abgaben auf eingekauften Strom zahlen müssen, lohnen sich Investitionen in Eigenverbrauchsanlagen weiterhin. Das gilt für Supermärkte oder andere Einzelhandelsunternehmen, je nach Fall aber auch für produzierende Unternehmen.

Weitere Informationen

[1] Download der Studie unter: http://goo.gl/pOvE6a.
[2] Messgröße für den Gewinn einer Eigenverbrauchsanlage ist der Nettobarwert: Das ist die (mit dem WACC; gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz) abgezinste Summe des Cash­flows und einer der wichtigsten Messwerte für die Wirtschaftlichkeit einer Eigenverbrauchsanlage. Der Wert weist den Gewinn einer Anlage aus, nachdem alle Investitionskosten abgegolten sind.

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