Corporate News Steuern sparen mit Ausgleich

08.09.2013

Unternehmen können über den Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuern sparen. Damit dies kurzfristig geltend gemacht werden kann, müssen sie die Vorgaben der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) erfüllen. Beratend zu Seite stehen Firmen wie SGS oder Econ Solutions.

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