Energieerzeugung Dringender Handlungsbedarf

Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) und Geschäftsführender Gesellschafter der bmu1-Beratungs- und Vertriebsgesellschaft mbH

Bild: B.KWK
05.11.2014

„Die Politik muss schnell neue Weichen stellen und mit einem novellierten KWKG zügig einen neuen Rahmen setzen.“

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) steht als Effizienztechnologie für eine flexible, sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung. Die gekoppelte Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte nutzt die eingesetzten Brennstoffe bestmöglich aus, reduziert CO2-Emissionen und ist schon heute auf das Energiesystem der Zukunft ausgelegt: Regel- und speicherbar, sichern KWK-Anlagen mit ihrer hohen Flexibilität eine bedarfsgerechte Energieversorgung und stabilisieren die Netze auch bei einem hohen und – politisch gewollt – wachsenden Anteil fluktuierender Strommengen aus den erneuerbaren Energieträgern.

Das im Auftrag des BMWI erstellte Gutachten zum Potenzial und Nutzen der KWK hat der KWK hohe Kompatibilität mit der vermehrten Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen attestiert. In Kombination mit Wärme- und Kältespeichern können KWK-Anlagen Strom- und Wärmelieferung an die Kunden zeitlich entkoppeln und so mit höchster Effizienz strommarktorientiert betrieben werden, ohne dass die Anlagentechnik durch zu schnelle oder zu große Lastwechsel Schaden nimmt. Im flexiblen, bedarfsorientierten Betrieb puffert sie Stromschwankungen ab. In kluger Kombination mit Wärme- und Kältespeichern werden Stromüberschüsse aus Erneuerbaren zur Wärmegewinnung genutzt. So kann die KWK genau das liefern, was auf dem Markt gebraucht wird – ohne Must-run-Problematik und ohne Energie zu verschwenden. KWK-Anlagen sind schon heute die Flexibilitätstechnologie für das dezentrale Energiesystem der Zukunft – ohne nachträgliche technische Maßnahmen mit möglicherweise negativen Auswirkungen.

Diese Vorzüge hat nun auch das Prognos-Gutachten, auf dessen Basis das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) novelliert wird, bestätigt. Die Gutachter schreiben aber auch, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Ausbau der KWK nicht gelingen wird. Im Koalitionsvertrag festgeschrieben sind 25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020; aktuell stehen wir bei gerade mal 16,2 Prozent. Es stagniert nicht nur der weitere Ausbau, sondern einige KWK-Anlagen können bereits nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Insbesondere bei Anlagen mit Strom­einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung drohen Stilllegungen.

Die Notwendigkeit höherer Fördersätze haben die BMWI-Gutachter ebenso erkannt wie den Bedarf an einer temporären Unterstützung der Bestandsanlagen. Darin stimmen wir grundsätzlich überein. Zur Sicherung der Bestandsanlagen sollte ein zusätzlicher KWK-Zuschlag eingeführt werden, um die sinkenden Großhandelspreise auszugleichen. Doch auch für Neuanlagen soll schnell eine Vertrauensgrundlage, wie rückwirkende Förderung bis zum Stichtag des veröffentlichten Monitoringberichts, geschaffen werden, damit überhaupt weiter investiert wird – zumal die mit dem EEG 2014 eingeführte Belastung des Eigenstroms die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen weiter verschlechtert hat. Das KWKG sollte hier gegensteuern.

Zudem sehen wir in der Erschließung der KWK-Potenziale des Wärmemarktes sehr große ökonomische und ökologische Chancen. Leider werden sie im Wohnungsmarkt wie auch in der Objekt- und Nahwärmeversorgung auf Grund hemmender Regelungen nur unzureichend erschlossen. Der Handlungsbedarf ist also dringend. Die Politik muss schnell neue Weichen stellen und mit einem novellierten KWKG zügig einen neuen Rahmen setzen. Nur so kann die Kraft-Wärme-Kopplung ihr Potenzial voll ausspielen.

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