Verfahrenstechnik Eine Chance für Biotech-Unternehmen

Bild: Petra Bork
22.04.2016

Die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) begrüßt, dass Bundesumweltministerin Hendricks heute für Deutschland in New York das so genannte Nagoya-Protokoll ratifiziert.

Dieser internationale Vertrag regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen zwischen den teilnehmenden Staaten und die gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben. „Es ist richtig, die biologische Vielfalt weltweit zu schützen, ihren Gebrauch nachhaltig zu gestalten und entstandene Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen gerecht aufzuteilen“, sagte der DIB-Vorsitzende Dr. Matthias Braun, „Das Nagoya-Protokoll ist eine große Chance für Biotech-Unternehmen in Deutschland, denn es schafft Rechts- und Investitionssicherheit für die nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen.“

In der EU wird das Nagoya-Protokoll durch eine Verordnung aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Momentan arbeitet die EU-Kommission an ergänzenden Leitlinien, um den Nutzern bei der Umsetzung zu helfen. Die EU-Gesetzgebung wird in Deutschland durch ein eigenes Gesetz in nationales Recht übertragen, das am 1. Juli 2016 in Kraft tritt. Dazu sagte Braun: „Wir brauchen alltagstaugliche, transparente und faire nationale Umsetzungsregelungen, die auch für Start-ups, sowie kleine und mittelständische Unternehmen handhabbar sind.“

„Leider sagen einige Politiker immer noch, dass das Nagoya-Protokoll nur geschaffen worden sei, um Biopiraterie zu bekämpfen“, so der DIB-Vorsitzende weiter. „Weil nur auf die Minderheit der schwarzen Schafe geschaut wird, sind viele nationale Regelungen primär auf Kontrolle und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung ausgerichtet.“

Das Protokoll und die Umsetzungsregeln geben vor, was zu beachten ist, wenn genetische Ressourcen von Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen für Forschung- und Entwicklung genutzt werden. Der dadurch entstehende bürokratische Aufwand kann beträchtlich werden. Ein deutsches Unternehmen, das genetische Ressourcen aus einem Land außerhalb der EU bezieht, muss sich rückversichern und dokumentieren, dass es den deutschen Regeln, der EU-Regelung und denen des Bereitstellerlandes genügt.

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