Corporate News Neufassung EnWG für Messeinrichtungen

31.01.2013

Mit der Neufassung des EnWG wird die Frist zum Einbau nicht kommunizierender Messeinheiten bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Zusätzlich wurde für Messsysteme im Bereich Strom die Möglichkeit eines stufenweisen Ausbaus hin zu einem kommunizierenden Zähler nach BSI-Schutzprofil geschaffen.

Solange der Einbau eines Messsystems, das den Anforderungen aus Schutzprofil und technischer Richtlinie genügt, noch nicht möglich ist, können im ersten Schritt Zähler eingebaut werden, die den tatsächlichen Energieverbrauch sowie die Nutzungsdauer widerspiegeln. Diese müssen sich im zweiten Schritt sicher in ein Messsystem integrieren lassen.

Laut Görlitzist das zum Beispiel durch einen um eine spezielle Schnittstelle erweiterten, elektronischen Haushaltszähler möglich. Bei Gas wird der Einbau von Zählern, die den Anforderungen genügen, explizit auf den Einbau neuer Messeinrichtungen beschränkt.

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