Dezentrale Energieversorgung Flexibilität ist gefragt

Energie aus verschiedenen Quellen: Die Dezentralisierung der Energieversorgung fordert Flexibilität, um die Kapazität aufrechtzuerhalten.

03.08.2016

Die Energiewende ist ein Tauziehen: Dezentral eingespeiste Strommengen wachsen - aber mit ihnen auch die Verbraucher. Um die Verteilnetze zu entlasten, sollen die Flexibilitätspotenziale dezental gesteuert werden.

Der Zubau von schwankenden erneuerbaren Energien und der Zuwachs bei Speichern, Power-to-Heat-Anwendungen und der Elektromobilität bringen die Verteilnetze an ihre Grenzen: Sie sind momentan nicht darauf ausgelegt, große Strommengen gleichzeitig dezentral einzuspeisen und zu verbrauchen. Dieses Szenario tritt ein, wenn viele Verbraucher, etwa bei niedrigen Strompreisen, gleichzeitig elektrische Anwendungen in Betrieb nehmen. Dieser Trend der Gleichzeitigkeit wird mit der Ausweitung der Energiewende auf den Wärme- und Verkehrssektor zunehmen, die von der Politik vorangetrieben wird.

„Mit unserem Konzept reagieren wir frühzeitig auf diese Entwicklung und schlagen damit zudem eine Brücke zwischen der Digitalisierung und der Energiewende“, erläutert BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Erklären sich Energiekunde bereit, ihre Flexibilitätspotenziale zur Verfügung zu stellen und in bestimmten Zeitfenstern nicht die volle Leistung ihres Anschlusses zu nutzen, erhalten sie einen Flexibilitätsbonus. Wer dies nicht möchte, zahlt das Netzentgelt in normaler Höhe. Der Bonus setzt auf den starren Netzentgeltreduktionen für Stromheizungen (Tag-Nacht-Zeitfenster) aus Artikel 14a Energiewirtschaftsgesetz auf. „Der Flexibilitätsmechanismus verursacht keine Mehrkosten. Wir überführen die nicht mehr zur Energiewende passenden Netzentgeltregelungen in ein neues, dynamisches System“, betont Busch.

Energiekunden können für die Teilnahme am Flexibilitätsmechanismus einen Vertrieb in Anspruch nehmen, der etwa Heizstromanlagen oder Speicher in einem Pool zusammenfasst und über eine intelligente Infrastruktur steuert. Das Anfang Juli verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht ab 2017 die Installation von intelligenten Messsystemen bei Heizstromanlagen (Smart Metern) vor, die von Netzentgeltreduktion profitieren.

„Die völlig veraltete Rundsteuertechnik lässt einen systemdienlichen Einsatz dieser Anlagen nicht zu“, so Busch. Vertriebe sind frei in der Art und Weise, wie sie die Beschränkungsvorgaben über den Pool an Kunden einhalten. Dies gibt Raum für viele Geschäftsmodelle zum Einsatz von Flexibilitäten. In den nicht beschränkten Zeitfenstern können Vertriebe die Potentiale ihrer Kunden frei vermarkten.

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