EEG und Anreizregulierung Was bringt die Energiepolitik?

10.08.2016

Update: Die Bundesregierung sollte dem Bundesrats-Votum gegen den massiven Kostendruck auf Netzbetreiber folgen - so sieht das BDEW, vertreten durch Stefan Kampferer, die jüngsten energiepolitischen Beschlüsse.

„Die Novelle der Anreizregulierungs-Verordnung enthält einige klare Verbesserungen“, so Stefan Kampferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Dies gilt insbesondere für die Abschaffung des Zeitverzugs und die Beibehaltung der bisherigen Regelungen zum vereinfachten Verfahren für kleine Netzbetreiber."

Schattenseiten der Anreizregulierung

Es sei jedoch bedauerlich, dass der Bundesrat nicht der Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses gefolgt sei, ein kontraproduktives Vorhaben im Rahmen der Novelle abzulehnen: „Die Entscheidung der Bundesregierung, so genannte Sockeleffekte für Investitionen der Vergangenheit zu streichen, kritisieren wir scharf."

Als positiv bewertet der BDEW hingegen, dass der Bundesrat das Vorhaben der Bundesregierung zurückweist, den Kostendruck auf die Netzbetreiber erheblich zu verschärfen, indem vorgegebene Effizienzziele in deutlich kürzerer Zeit erreicht werden müssten als bislang. „Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die Novelle mit dieser wichtigen Änderung des Bundesrates nun schnell in Kraft treten zu lassen“, betont Kampferer. „Ein noch schärferer Kostendruck ist aus unserer Sicht kontraproduktiv: Bis 2032 müssen bis zu 50 Milliarden Euro in die Verteilnetze investiert werden."

EEG-Novelle entlastet

Mit Blick auf die Beschlüsse des Bundesrats zur EEG-Novelle unterstreicht Kapferer die Bedeutung der geplanten Ausschreibungen für Strom aus Erneuerbaren Energien: „Ausschreibungen sind ein wirksamer Hebel, um den vereinbarten Zubaukorridor einzuhalten und dabei die Kosten zu senken. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr wettbewerblichen Strukturen. Damit dieses Instrument seine volle Wirkung entfalten kann, brauchen wir ein transparentes, faires Ausschreibungs-Design."

Der BDEW begrüßt die Neuregelung für zuschaltbare Lasten, mit der die Netze entlastet und Redispatch-Maßnahmen reduziert werden sollen: Übertragungsnetzbetreiber haben künftig die Möglichkeit, Verträge mit Betreibern von KWK-Anlagen zu schließen, damit sie im Fall eines drohenden Netzengpasses die Stromeinspeisung unterbrechen und überschüssigen Strom aus dem Netz zur Wärmeerzeugung nutzen. Als Gesamtvolumen sind hierfür bis zu zwei Gigawatt vorgesehen. Kann dieses Ziel nicht ausschließlich mit KWK-Anlagen erreicht werden, können weitere zuschaltbare Lasten wie Speicher und Kühlhäuser kontrahiert werden.

Die Windenergie-Branche, insbesondere die Offshore-Sparte, sieht die EEG-Novelle aber kritisch und befürchtet, der Beschluss mache Deutschland als Windstandort schwierig.

Was bisher bekannt war

Das Kabinett hat den Maßnahmen zugestimmt, die der Bundesrat im Rahmen der Anreizregulierungsverordnung vorgeschlagen hatte. Diese Novelle soll den Ausbau von Verteilernetzen unterstützen.

Mit dem neuen Beschluss, der aus intensiven Diskussionen hervorgegangen ist, passt die Bundesregierung den Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber an.

Bei steigenden Anteilen erneuerbarer Energie müssen die Verteilernetze in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und modernisiert werden: Bis 2032 werden Investitionen in Höhe bis zu 50 Milliarden Euro benötigt.

Gleichzeitig sollen die Kosten für die Energieverbraucher möglichst gering gehalten werden. Zur Verbesserung der Investitionsbedingungen können steigende Kapitalkosten aus Investitionen ohne Zeitverzug bei den Netzkosten berücksichtigt werden. Im Gegenzug kommen durch den jährlichen Kostenabgleich auch Entlastungen bei den Kapitalkosten schneller den Energieverbrauchern zugute. Auch werden besonders effiziente Netzbetreiber finanziell belohnt.

Für Verbraucher und Investoren sind die komplexen Prozesse der Netzregulierung oft nur schwer nachzuvollziehen. Mehr Transparenz soll Informationsdefizite abbauen. Für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber bleibt es im Grundsatz beim bisherigen System der Anreizregulierung. Bestimmte Anpassungen, insbesondere die Verfahrensvereinfachungen und Transparenzvorgaben, gelten jedoch für alle Netzbetreiber.

„Mit der Verordnung schaffen wir einen investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen für den Ausbau der Verteilernetze, ohne dabei den Effizienzgedanken zu vernachlässigen“, sagt Staatssekretär Baake. „Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Energiewende auch in den Verteilernetzen zügig und kostenbewusst vorangeht. Zugleich wird die Regulierung durch zusätzliche Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde transparenter.“

Den vollständigen Inhalt der aktualisierten Anreizregulierungsverordnung finden Sie hier.

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