Solarstromspeicher Förderung von Batteriespeichern startet zum 1. März

Solarspeicher: Studien belegen, dass der Ausbaubedarf der Stromnetze durch Batteriespeicher reduziert werden kann.

Bild: REW
22.02.2016

Mit 30 Millionen Euro werden Investitionen in Batteriespeicher gefördert, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden.

Die Bundesregierung hat Details zum neuen Förderprogramm für Solarstromspeicher veröffentlicht. Vom 1. März dieses Jahres bis Ende 2018 unterstützt der Staat den Kauf von netzdienlichen Solarbatterien mit anfänglich 500 Euro je Kilowattpeak (kWp) Photovoltaik-Leistung und damit 25 Prozent der förderfähigen Kosten. In Halbjahresschritten soll dieser Wert bis Ende 2018 bis auf zehn Prozent sinken. Ziel ist, die Systemdienlichkeit zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker abzubilden. So fördert und fordert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die stärkere Systemverantwortung der erneuerbaren Energien sowie eine systemdienliche Speicherentwicklung bei der Industrie.

„Das neue Programm unterstreicht die Bedeutung der Solarstromspeicher für die Energiewende und macht sie mittelfristig unabhängig von Förderung. In einer Phase, in der sich sogar Automobilkonzerne dieser Technologie zuwenden, ist dieses Bekenntnis der Bundesregierung äußerst wertvoll“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Jeder durch das Programm installierte Solarstromspeicher reduziert den Netzausbau, treibt die Energiewende voran und schafft Wertschöpfung in Deutschland. Mit den höheren Auflagen im Vergleich zum ersten Programm wird die Branche gut umgehen können.“

Das neue staatliche Programm greift die wesentlichen Erfolgsfaktoren der Ende 2015 ausgelaufenen Förderung auf: Gefördert werden nur netzdienliche Speicher, die die Spitzen der PV-Einspeisung glätten. Zugleich halten die Förderrichtlinien die Sicherheitsstandards hoch, die dem Käufer dauerhaft nutzbare Speichersysteme zusichern. Auch die Abwicklung der Speicherförderung wird in geübter Praxis weitergeführt. Die aktuelle, nichtamtliche Fassung der Förderbekanntmachung ist hier erhältlich.

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