Kabinettsbeschluss KWK-Gesetz löst Kontroversen aus

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: „Wir verdoppeln das Fördervolumen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr."

Bild: BMWi
28.09.2015

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Die Branche diskutiert kontrovers.

Die Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) stößt auf unterschiedliche Reaktionen in der Energiebranche. „Der Gesetzentwurf geht zwar tendenziell in die richtige Richtung, wird in seiner nun im Kabinett verabschiedeten Fassung die Probleme der Kraft-Wärme-Kopplung jedoch nicht lösen“, warnt Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). „Weder für bestehende KWK-Anlagen noch für den aus unserer Sicht notwendigen weiteren Ausbau werden ausreichende Anreize gesetzt.“ Aus Sicht des Verbandes ist die Kraft-Wärme-Kopplung „ein idealer Begleiter der Energiewende“. Aufgrund des massiven Preisverfalls an den Stromgroßhandelsmärkten sei aber die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung in den letzten beiden Jahren „dramatisch zurückgegangen“, so Müller. Ohne eine Nachjustierung des Gesetzentwurfs drohe daher nicht nur ein Wegbrechen der bisher erreichten CO2-Einsparungen von 56 Millionen Tonnen pro Jahr gegenüber einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme. Auch Investitionen in die Modernisierung von Anlagen oder den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ließen sich mit den vorgeschlagenen Förderbedingungen nicht anreizen, so der BDEW.

Der am 23. September beschlossene Gesetzentwurf sieht eine verbesserte Förderung von neuen KWK-Anlagen vor. „Wir verdoppeln das Fördervolumen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr“, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). „Damit geben wir einen kräftigen Impuls für die Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und sorgen für eine faire Verteilung der Kosten.“ Mit der Novelle des KWK-Gesetzes solle sichergestellt werden, dass die Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland spiele. Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung solle dabei gezielt die Umstellung auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten zusätzlich einen Bonus. Um den dadurch erzielten CO2-Einspareffekt nicht zu konterkarieren, sollen KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert werden. Für im Bau befindliche Kohle-KWK-Vorhaben wird Vertrauensschutz gewährt.

Weiterhin werden auch bestehende gasbefeuerte Anlagen in der öffentlichen Versorgung unterstützt, um die Stilllegung dieser Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen. Ziel ist, hiermit eine Emissionseinsparung durch KWK im Stromsektor zu erzielen. Um eine Emissionsminderung um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, sollen 22 Millionen Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. Hiervon sollen KWK-Anlagen eine Emissionsminderung von vier Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen.

Sommerpause für KWK-Anlagen gefordert

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) hatte sich bereits bei der Vorlegung des Gesetzentwurfs Ende August dieses Jahres kritisch geäußert. Die Nutzung von Gaskraftwerken sei zwar noch für einige Zeit notwendig und sinnvoll, wenn diese in Kraft-Wärme-Kopplung besonders effizient betrieben werden. Die Förderung fossil erzeugter Fernwärme müsse bei Neuinvestitionen aber auf die Heizperiode beschränkt werden. Andernfalls würde die notwendige Umstellung der Fernwärmeversorgung auf Solarenergie blockiert, obwohl diese inzwischen wettbewerbsfähig und für den Erfolg der Energiewende dringend geboten sei. Dieser Appell wird unter anderem von Wissenschaftlern des Fraunhofer-Instituts Bremen, des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt, der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg sowie der Uni Kassel getragen.

„Eine ganzjährige Subventionierung der Kraft-Wärme-Kopplung aus fossiler Energie ist für den Klimaschutz kontraproduktiv. KWK-Anlagen sollten nur in der Heizperiode laufen und eine Sommerpause einlegen. In dieser Zeit könnten große Solarwärmeanlagen den Wärmebedarf ohne Mehrkosten decken“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer BSW-Solar. Mittelfristig spare dies jährlich zudem bis zu fünf Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid ein. „Der weitgehend wettbewerbsfähigen solaren Fernwärme darf nicht durch eine erhöhte Subventionierung fossiler Energie der Marktzugang verbaut werden. Das wäre ein großer Fehler und illegitimer Markteingriff“, so Körnig.

Dena reagiert positiv

Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) unterstützt „die Stoßrichtung, dem Markt eine klare Perspektive zu geben, das KWK-Ziel neu zu definieren und den Förderdeckel deutlich zu erhöhen“. Positiv bewertet die Dena auch die Erhöhung der Förderung für Wärmespeicher, die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung, die Einführung von Vorbescheiden sowie die Zuschläge für Bestandsanlagen, Neubau und Modernisierung. Die Dena schlägt vor, mittel- und langfristig Alternativen zur Definition des KWK-Ziels zu prüfen, die sich nicht ausschließlich am Stromsystem orientieren, sondern gegebenenfalls auch am Wärmesystem. Dafür solle die Zeit bis zur nächsten Novelle des KWKG im Jahr 2020 genutzt werden. Zudem schlägt die Agentur vor, die Effizienz- und CO2-Mindeststandards für die Zuteilung der Förderung zu definieren, ohne Festlegung auf einzelne Technologien und die die Beimischung von Biomethan bei der Zuteilung der Förderung zu berücksichtigen.

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