Digital Factory Ende der Schonzeit

09.02.2012

Die EN 954-1 ist endgültig Geschichte, die EN ISO 13849-1 Gegenwart und Zukunft. Wer in diesem Zusammenhang Unterstützung benötigt, sollte sich nach einem externen Hilfs- und Dienstleistungsangebot umschauen.

Automatisierte Produktionsanlagen kommen heute nicht mehr ohne intelligente Schutz- und Sicherheitseinrichtungen aus. Man spricht von funktionaler Sicherheit, wenn der sichere Betrieb von Maschinen und Anlagen von der korrekten Funktion der installierten sicherheitsbezogenen Steuerungssysteme abhängt. Mit der CE-Kennzeichnung dokumentieren Maschinenbauer, dass das Produkt den dafür zutreffenden Richtlinien entspricht. Doch auch Betreiber stehen in der Pflicht, wenn zum Beispiel im Rahmen eines Retrofits wesentliche �?nderungen an einer Maschine die Neubewertung von Risiken und die Ermittlung des Performance Level (PL) erforderlich machen. Bereits im Oktober 2006 wurde die EN ISO 13849-1 als Nachfolgenorm der EN 954-1 offiziell verabschiedet. Sie umfasst, genauso wie der Vorgänger, sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen sowie alle Arten von Maschinen - ungeachtet dessen, welche Technik oder Antriebsformen zum Einsatz kommen. Über den qualitativen Ansatz der EN 954-1 hinaus erfolgt mit der EN ISO 13849-1 auch eine quantitative Betrachtung der Sicherheitsfunktionen. Zur Einteilung ihrer sicherheitstechnischen Leistungsfähigkeit werden in der Nachfolgenorm fünf Performance Level von a bis e definiert. Diese stehen für unterschiedliche durchschnittliche Wahrscheinlichkeitswerte eines gefährlichen Ausfalls pro Stunde.

Nachholbedarf bei KMU

Galten bislang beide Normen parallel, ist damit seit Anfang des Jahres Schluss. Die Vermutungswirkung der alten Norm ist definitiv vom Tisch, für Hersteller wie Betreiber von Maschinen ist die EN ISO 13849-1 nun gleichermaßen bindend. Größere Hersteller haben sich in der Regel auf diese tief greifende Neuerung eingestellt. Insbesondere bei kleineren Unternehmen ist dies jedoch noch nicht überall der Fall: Die neue Maschinenrichtlinie führt bei der praktischen Umsetzung zuweilen zu großen Problemen.Nicht selten fehlt es an dem notwendigen Fachwissen oder schlicht an den Ressourcen, sich mit der Materie auseinander zu setzen. Mitunter kennen Hersteller wie Betreiber zwar die maßgeblichen Richtlinien, das Wissen über Normen und deren Auslegung ist jedoch in der Regel nicht ausreichend. Muss nach EN ISO 13849, EN IEC 62061 oder einer C-Norm vorgegangen und berechnet werden?In der Tat: Das Prozedere ist alles andere als einfach. Begriffe wie Risikobeurteilung und Validierung sind in der Praxis mit Inhalt zu füllen, neue Berechnungsverfahren stellen gerade kleine Unternehmen vor große Herausforderungen. Woher bekomme ich die benötigten Werte für die eingesetzten Bauteile? Wie definiere und bewerte ich zuverlässig potenzielle Gefahrenherde und Risiken? Wie ermittle ich daraus den Grad des PL? Hier lauern gleich mehrere Fallstricke. Früher war zwar alles einfacher, dafür aber unflexibel. Heute ist alles flexibler, dafür aber sehr komplex. Durchaus könnte die Lage bei einigen Maschinen- und Anlagenbetreibern ernst werden: Stehen Umbau oder Modernisierung an, muss zunächst eine eingehende, zu dokumentierende Betrachtung und Beurteilung der Umbaumaßnahmen klären, ob es sich um eine wesentliche �?nderung handelt. Das zöge ein komplettes CE-Konformitätsbewertungsverfahren nach sich.

Entstehen neue Gefahren?

Bei jeder Umbau-, Erweiterungs- oder Modernisierungsmaßnahme stellt sich somit die Frage: Entstehen neue Risikopotenziale, die es abzusichern gilt? Lassen sich mit den bestehenden Sicherheitskomponenten die Anforderungen der EN ISO 13849-1 überhaupt einhalten? Existieren für die verwendeten Sicherheitsbauteile Kennwerte oder müssen sämtliche Sicherheitskomponenten ausgetauscht werden? Und was ist überhaupt eine wesentliche �?nderung? Es bedarf also einer sorgfältigen systematischen Untersuchung analog zur EN 12100, ob die Veränderungen neue Gefährdungen zur Folge haben und ob sich daraus höhere Risiken ergeben. Bei einer wesentlichen �?nderung muss die Maschine oder Anlage anhand einer Risikobeurteilung neu betrachtet werden. Dabei sind die einzelnen Sicherheitsfunktionen zu definieren, deren Berechnung anhand des festgelegten PL erfolgt. Ohne diese nachweislich durchgeführten Maßnahmen gelten die Anforderungen der Maschinenrichtlinie als nicht erfüllt. Wer bei der Konzeption, insbesondere jedoch beim Umbau vorhandener Anlagen auf der sicheren Seite sein und zudem Zeit und Kosten sparen will, greift bei Risikobeurteilung, der Frage nach einer wesentlichen �?nderung oder bei der Erstellung von Dokumenten und Berechnungen auf Expertenhilfe zurück. Pilz bietet ein entsprechend breites Dienstleistungsspektrum: von Risikobeurteilung und Konzeptionierung über Sicherheitsdesign, Integration, Validierung und Umbauplanung bis zur Ausstellung der CE-Konformitätserklärung. Diese Erklärung sowie die Anbringung des Typenschildes an der Maschine belegen schließlich, dass alle erforderlichen Richtlinien erfüllt sind. Als beauftragter Dienstleister und Bevollmächtigter übernimmt Pilz nach den Anforderungen der Maschinenrichtline dafür die Verantwortung.

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