Digital Factory CE-Konform - Schritt für Schritt


Fördertechnikkonzepte von Dürr kommen zum Beispiel in der Automobil-Großserienfertigung zum Einsatz

08.03.2012

Für komplexe Maschinen und Anlagen gelten besondere sicherheitstechnische Anforderungen. Werden diese vom Hersteller nicht beachtet, drohen im Schadensfall rechtliche Konsequenzen.

In der Europäischen Union dürfen nur Maschinen und Anlagen in Verkehr gebracht und auf dem Markt bereitgestellt werden, die den sicherheitstechnischen Anforderungen der relevanten Richtlinien und harmonisierten Normen entsprechen (CE-Konformität). Das fordert besonders Hersteller von komplexen Anlagen wie Transferstraßen im Automobilbereich, Befüll- oder Mischanlagen sowie Luftzerlegungs- oder Energieerzeugungsanlagen. Diese setzen sich aus mehreren Teilanlagen und Komponenten zusammen, für die zum Teil unterschiedliche Normen und Richtlinien gelten.

Kann eine Gefährdung an einer Komponente durch das Vorliegen einer übergeordneten funktionalen oder steuerungstechnischen Verknüpfung übertragen werden, hat der Hersteller sicherheitstechnische Maßnahmen im Hinblick auf die Gesamtanlage zu treffen. Das kann Auswirkungen auf die CE-Konformität und das Inverkehrbringen der Anlage haben. Weil die gesetzlichen Vorgaben bei der Konformitätsbewertung noch nicht ausreichend bekannt sind, kommt es immer wieder vor, dass Anlagen ohne CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden - trotz bestehender Kennzeichnungspflicht. Unklar definierte Verantwortlichkeiten im Bewertungsprozess bis hin zu fehlenden CE-Beauftragten in Unternehmen können Verzögerungen bei der Bereitstellung auf dem Markt zur Folge haben.

Eine weitere Herausforderung stellen die Schutzeinrichtungen dar, die an den Maschinen und Anlagen angebracht sind. Werden diese aus Unkenntnis der Normen überdimensioniert, kann das zu zusätzlichen Kosten führen, ohne die Sicherheit maßgeblich zu verbessern. Auch sind die technischen Unterlagen häufig nicht vollständig, was eventuell Probleme beim Betrieb oder der Wartung der Anlage mit sich bringt.

Maschinen und vor allem Anlagen sind Baugruppen von Komponenten - mit oder auch ohne CE-Konformitätsbewertung - die in ihrer Gesamtheit sicher zusammenwirken müssen. Dabei spielt die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) eine zentrale Rolle. Diese gilt für vollständige sowie für unvollständige Maschinen wie Antriebssysteme, die nur im Verbund mit anderen unvollständigen Maschinen eine vollständige Maschine bilden. Darüber hinaus sind oft weitere Richtlinien zu beachten, was dazu führen kann, dass mehrere unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren angewendet werden müssen, um die Gesamtkonformität sicherzustellen.

Unterstützung durch unabhängige Experten

Je nach Maschine, Komponenten und Betriebsbedingungen ist die Niederspannungsrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie oder die Explosionsschutz-Richtlinie anzuwenden. Dabei müssen benannte Stellen für die Druckgeräte- und Explosionsschutz-Richtlinie die Konformität von Komponenten bescheinigen.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung haben Hersteller von komplexen Maschinen und Anlagen die Verfahren vorzunehmen, die in den entsprechenden EU-Richtlinien vorgegeben sind. Dabei unterstützen sie unabhängige Experten, wie der TÜV Süd Industrie Service. Mit Hilfe eines mehrstufigen Compliance-Prozesses soll bereits bei der Planung und Entwicklung die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen überprüft werden. Dann lassen sich Abweichungen frühzeitig erkennen, nachträgliche �?nderungen vermeiden und Kosten sparen.

Der Compliance-Prozess umfasst folgende Schritte: Zunächst ist die komplexe Anlage in funktionale Teilanlagen zu zerlegen und auf Konformität mit den relevanten Normen und Richtlinien zu untersuchen. Weiterhin müssen die sicherheitsrelevanten Wechselwirkungen geprüft werden, die durch das Zusammenwirken der Komponenten entstehen. Sind dabei ein produktionstechnischer Zusammenhang oder eine sicherheitstechnische Verknüpfung gegeben, erfolgt die Risikobeurteilung aller Teilsysteme gemeinsam.

Risikobeurteilung

Anhand der Risikobeurteilung lässt sich der sicherheitstechnische Stand der Maschinen und Anlagen über den gesamten Lebenszyklus dokumentieren und das Risikopotenzial aufzeigen. Dabei werden die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen geprüft sowie eine Funktions- und Risikoanalyse vorgenommen. Auch �?nderungen an Maschinen sind zu untersuchen. Mögliche Gefahren lassen sich so frühzeitig identifizieren und Handlungs-optionen zur Risikoreduzierung aufzeigen. Dazu zählen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen wie Überwachungssysteme, persönliche Schutzausrüstungen oder die Mitarbeiterschulung. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Umgekehrt fließen �?nderungen bei der Planung und Entwicklung in die Risikobewertung mit ein.

Daraufhin erfolgt die Prüfung der Betriebs- und Wartungsunterlagen sowie der technischen Dokumentation? Auf Basis dieser Ergebnisse wird dann die rechtlich bindende Konformitäts-erklärung für die Gesamtheit der Maschinen oder Anlage sowie die abschließende CE-Kennzeichnung vorgenommen.

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